26.01.2012 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: dach.de.
Ein „guter“ Winter bedeutet für die meisten viel Schnee und viele Sonnenstunden, die das glitzernde Weiß in Szene setzen. Doch der Schnee hat auch Nachteile, zum Beispiel auf dem Dach. Für die Dachkonstruktion bedeuten Schneemassen eine zusätzliche Last und Dachlawinen stellen eine Gefahr für Fußgänger oder auch parkende Autos dar. Wie kann man diesen Gefahren vorbeugen? Mit Schneefanggitter und Schneestoppern.
Viele unterschätzen die Gefahr, die von Schneemassen ausgeht. Bereits 10 cm Pulverschnee üben eine Last von 10 kg pro Quadratmeter auf die Dachfläche aus. Handelt es sich um nassen Schnee vervierfacht sich die Last sogar, warnen die dach.de Experten. Schneestopper sind generell eine gute Lösung, um die Last der Schneemassen auf dem Dach zu verteilen. Die kleinen Haken, die gleichmäßig auf der gesamten Dachfläche verteilt angebracht werden, stoppen die abrutschenden Schneemassen und verhindern, dass sich der gesamte Schnee an der Traufe des Dachs sammelt. So wird gleichzeitig die Gefahr einer Dachlawine und die Gefahr der stellenweisen Überlastung minimiert. Schneefanggitter dagegen werden an der Kante des Dachs angebracht und verhindern ein Abrutschen des Schnees. Neben Gittern, die den Schnee parziell in kleinen Mengen abgehen lassen, gibt es auch die Möglichkeit der Schneesicherung mittels eines Rundholzes, das den Schnee ebenfalls an der Dachkante stoppt.
Schnee ist im Winter nicht nur optisch ansprechend, sondern kann auch eine Gefahr darstellen. Bild: tdx/dach.de
Schneeschutz ist nicht immer Pflicht
Rein rechtlich gesehen besteht nicht bei jedem Hausdach die Pflicht eines Schneeschutzes. Geregelt ist dies über die verschiedenen Schneelastzonen innerhalb Deutschlands sowie die Neigung des Dachs.
In Deutschland geben insgesamt fünf Zonen Aufschluss über die jährlich zu erwartende Niederschlagsmenge an Schnee. Die gefährdetste Zone (Zone 3) findet sich unter anderem in Gebieten des Oberharz, des Fichtelgebirges und um den Walchensee. Hier sind Schneeschutz-Systeme verpflichtend. In welcher Schneelastzone sich das eigene Haus befindet erfährt man bei der zuständigen Gemeinde. Regelmäßige Erkundigung lohnt sich, denn die Schneelastzonen verändern sich und werden immer wieder aktualisiert.
Neben Gebäuden in Regionen mit hohem Schneefall gilt außerdem: Steildächer mit einer Neigung von mehr als 45 Grad müssen ebenfalls – egal in welcher Zone sie stehen – mit einem Schneeschutz ausgestattet werden. Kommt der Hauseigentümer seiner Pflicht nicht nach, haftet er in vollem Umfang für Schäden, die Personen und Dinge aufgrund abgehender Dachlawinen davontragen. Insofern gilt für Schneeschutzsysteme auf dem Dach: lieber Vorsorgen als Nachsorgen! Die Experten raten schon bei der Planung des Dachs auf einen ausreichenden Schneeschutz zu achten, damit man den Winter in vollen Zügen genießen kann.
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