07.03.2017 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt.
Zu diesem zunächst widersprüchlich wirkenden Ergebnis kommt Prof. Dr. Dominika Langenmayr, Professorin für Volkswirtschaftslehre an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt (KU), in einem Beitrag für das „Journal of Public Economics“. Sie hat dafür Daten aus den USA und Deutschland unter die Lupe genommen und eine Umfrage in der deutschen Finanzverwaltung durchgeführt.
Dabei zeigte sich in den USA, dass zwar nach Einführung eines Selbstanzeigenprogramms im Jahr 2009 die Einlagen von US-Bürgern in Offshore-Bankzentren relativ zu einer Vergleichsgruppe aus anderen Ländern zunahmen. Andererseits haben seitdem über 50.000 Steuersünder ihre Konten offengelegt und dem amerikanischen Staatshaushalt acht Milliarden Dollar an Mehreinnahmen beschert. Ähnliches gilt für Deutschland, wo die Zahl der Selbstanzeigen nach Erwerb einer so genannten Steuer-CD im Jahr 2010 von etwa 2000 pro Quartal auf über 8000 anstieg.
„Ausschlaggebend für die Attraktivität der Selbstanzeige ist die Wahrscheinlichkeit, entdeckt zu werden. Diese ist durch die Nutzung von Daten der Steuer-CD in Deutschland oder die Veröffentlichung der Panama-Papers deutlich gestiegen“, erklärt Langenmayr. Jemand, der sich bewusst dafür entscheide, Steuern zu hinterziehen, werde daran festhalten, solange sich nicht die externen Umstände änderten, wie etwa das Risiko, entdeckt zu werden. Auch wenn es als unfair empfunden werde, dass Steuerhinterzieher durch eine Selbstanzeige straffrei blieben oder zumindest Minderung der Strafe erhalten, sei dieses Instrument in der Gesamtschau sinnvoll, um das Steueraufkommen zu maximieren – was wiederum allen zugutekomme. Zudem lassen sich – wie eine Umfrage Langenmayrs bei deutschen Finanzbehörden zeigte – durch Selbstanzeigen die Verwaltungskosten senken. So stark, dass die Ersparnis mehr ins Gewicht fällt als Steuern, die durch erhöhte Hinterziehung verloren gehen.
Dies liege daran, dass die Finanzbehörden bei der herkömmlichen Veranlagung hinterzogener Steuern genaue Informationen über alle Kontobewegungen auf den ausländischen Konten einholen müssen. Außerdem gelte es beispielsweise zu ermitteln, ob nur Zinsen hinterzogen wurden oder auch der ausländische Kapitalbestand aus nicht oder nur teilweise versteuertem Geld besteht. „Bei einer Selbstanzeige hingegen müssen alle Informationen, die zur Steuerveranlagung notwendig sind, vom Steuerpflichtigen angegeben werden. Für den Steuerpflichtigen sind diese Informationen weitaus leichter zu erhalten als für die Steuerbehörden“, so Langenmayr weiter. Selbstanzeigeprogramme seien besonders attraktiv, da sie eine Erhöhung des Steueraufkommens ermöglichen, ohne die Finanzverwaltung zu überlasten.
Ein ausführlicher Beitrag von Prof. Dr. Dominika Langenmayr zu diesem Thema findet sich im Online-Portal „Ökonomenstimme“ der ETH Zürich unter http://www.oekonomenstimme.org/artikel/2017/02/selbstanzeigen-bei-steuerhinterziehung--eine-gute-idee/.
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