31.03.2015 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V..
Wer in Deutschland wohnt und in der Schweiz arbeitet, ist im steuerlichen Sinne ein Grenzgänger. Das gilt auch andersherum: Wer in der Schweiz wohnt und regelmäßig über die Grenze in die Bundesrepublik pendelt, ist ebenfalls ein Grenzgänger.
Normalerweise zahlen Arbeitnehmer ihre Einkommensteuer da, wo sie ihr Einkommen erzielen. Anders ist das bei Grenzgängern. Weil mit der Schweiz ein sogenanntes Doppelbesteuerungsabkommen besteht, muss auch in beiden Ländern Einkommensteuer gezahlt werden. Der Schweizer Fiskus zieht entsprechend der Regelung 4,5 Prozent des Einkommens als Steuer ein, die sogenannte Quellensteuer. Die in der Schweiz gezahlte Quellensteuer wird dann auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet.
Für die Festsetzung der deutschen Einkommensteuer rechnet das Finanzamt den Verdienst und auch die Quellensteuer in Euro um. Dabei wird von den Finanzämtern der durchschnittliche Wechselkurs angenommen, der in dem Jahr galt, als das Einkommen erzielt wurde. Der Wechselkurs von Euro zu Franken hat sich in den letzten Jahren jedoch stark verändert: Der Franken ist gestiegen.
Im Jahr 2009 zahlte man für 100 Franken noch 66 Euro. Bis 2015 stieg der Wert auf 94 Euro. Geht man von einem üblichen schweizerischen Jahreseinkommen von 100.000 Franken aus, waren deutsche Grenzgänger 2009 mit 66.000 Euro für deutsche Verhältnisse Gutverdiener. 2015 liegt das in Euro umgerechnete Schweizer Einkommen bei satten 94.000 Euro. Der gestiegene Wechselkurs wirkt wie eine jährliche Gehaltserhöhung, die es tatsächlich gar nicht gegeben hat.
Mit dem Einkommen steigt in Deutschland auch die Einkommensteuer – und zwar progressiv. Das bedeutet: Je mehr Euro in die Lohntüte wandern, desto höher klettert der Steuersatz. Wer nur knapp über dem Grundfreibetrag verdient, hat einen niedrigen Steuersatz von 14 Prozent. Mit dem Einkommen steigt dieser Anteil auf bis zu 47,48 Prozent – dem sogenannten Spitzensteuersatz.
In der Tabelle ist der Wechselkurs des Schweizer Franken zum Euro dargestellt. Zudem ist zu sehen, wie die Einkommensteuer steigt. Das Beispiel geht von der Annahme aus, dass der oder die Steuerzahlende ein unverheirateter Single ohne Kinder ist. Der abgebildete Effekt auf die Einkommensteuer ist enorm. Während der Franken zwischen 2009 und 2015 um 42 Prozent an Wert zulegte, stieg die Einkommensteuer um 63 Prozent in der Modellrechnung.
"An sich ist so eine Gehaltserhöhung per Wechselkurs natürlich eine feine Sache", sagt Christina Georgiadis, Pressesprecherin der VLH. Aber viele Steuerzahlende seien durch die steigenden Kurse verunsichert, wie viel Steuern zu zahlen sind. Die Verunsicherung werde noch verstärkt, weil die Einkommensteuer in Deutschland bei Grenzgängern nicht automatisch mit dem Gehalt eingezogen wird. Stattdessen müssen sie die Steuer im Voraus entrichten. Diese Vorauszahlungen werden vorläufig festgesetzt und je nach tatsächlichem Währungskurs angepasst. Es drohen Nachzahlungen, wenn die Vorauszahlungen zu gering waren.
"Bei aller Verunsicherung gilt natürlich trotzdem der Grundsatz: Wer viel Steuern zahlt, kann auch viel zurückbekommen", so VLH-Sprecherin Christina Georgiadis. Eine individuelle steuerliche Beratung lohne sich also doppelt. Im Grenzgebiet zur Schweiz haben sich zudem mehrere VLH-Beratungsstellen auf die Grenzgänger spezialisiert und betreuen insgesamt mehrere Tausend Mitglieder. Böse Überraschungen wie enorme Nachzahlungen am Jahresende blieben für VLH-Mitglieder aus, was ohne professionelle Beratung bei der Steuererklärung durchaus vorkommen könne, so Christina Georgiadis. "Auch Grenzgänger können sich darauf verlassen, dass sich unsere VLH-Berater bestens auskennen."
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