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Scheuer: Feuerwehrführerschein stärkt das Ehrenamt

07.04.2011  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Baudienst.

Der Deutsche Bundestag beschäftigte sich in erster Lesung mit dem 7. Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes - dem "Feuerwehrführerschein".

In seiner Rede sagte der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesverkehrsminister, Andreas Scheuer:

"Wir wollen mit unserer Bund-Länder-Initiative das Ehrenamt in Deutschland stärken. Die vielen Freiwilligen bei der Feuerwehr und bei Katastrophen- und Hilfsdiensten leisten eine unschätzbare Arbeit zur Rettung von Gut und Leben. Gerade in den ländlichen Räumen muss der Nachwuchs gefördert werden. Dieses Engagement für unsere Gesellschaft wollen wir unterstützen. Beim Erwerb des Feuerwehrführerscheines räumen wir jetzt bürokratische Hürden aus."

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Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die betroffenen Organisationen sowohl eine organisationsinterne Einweisung als auch eine organisationsinterne Prüfung auf Einsatzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 7,5 t durchführen können. So wird ein einfaches und kostengünstiges Verfahren geschaffen, mit dem entsprechend den jeweiligen Bedürfnissen vor Ort mit den vorhandenen Einsatzfahrzeugen ausgebildet und geprüft werden kann.

Dabei wird zwischen einer Sonderfahrberechtigung bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 4,75 t einerseits und bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 7,5 t andererseits differenziert, da die Anforderungen an die Fahrerinnen und Fahrer mit der Höhe des Fahrzeugsgewichts zunehmen.

Im Gegensatz zur vorherigen Regelung und aufgrund des tatsächlichen Bedarfs werden jetzt auch Anhänger in die Fahrberechtigungen aufgenommen. Zudem wird es jetzt möglich, in Anlehnung an das in Deutschland bewährte System der professionellen Ausbildung, diese auch durch Fahrlehrer vornehmen zu lassen.

Scheuer: "Wer sich engagiert, gewinnt! Diesen Grundsatz hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung jetzt in konkretes Handeln beim Feuerwehrführerschein umgesetzt."

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Quelle: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
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