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Regal: egal?

25.03.2010  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.

Was unterscheidet Regalsysteme von chinesischen Reissäcken? Die Auswirkungen des Umfallens. Eine EU-Norm will das Problem lösen.

Man muss gar nicht den Horrorfall aus dem Jahre 2008 ins Feld führen, als beim Einsturz eines Hochregallagers zwei Menschen ums Leben kamen, um die Notwendigkeit von Sicherheitsvorkehrungen bei oft tonnenschwer belasteten Regalen zu unterstreichen.

Um solchen und ähnlichen Fällen vorzubeugen, wurde per EU-Norm (DIN EN 15635) ein verbindlicher Ablauf von Regalinspektionen festgelegt - der seit Mitte vergangenen Jahres in Deutschland Pflicht ist:
  • Regelmäßige Inspektionen und Sichtkontrollen
  • Mindestens alle 12 Monate eine Inspektion durch einen Regalinspekteur
  • Anfertigung von aufbewahrungspflichtigen Berichten
  • zwingende Ursachenermittlung im Falle von wiederholt auftretenden Schäden
  • Einführung eines Schadenkontrollverfahrens
All dies gilt für Fachbodenregale und Palettenregale, Kragarmregale, Einfahr-, Durchfahr- und Durchlaufregale sowie für Mehrgeschosseinrichtungen.

Do it yourself ist hier allerdings ausgeschlossen: Die im Abstand von höchstens 12 Monaten durchzuführenden Inspektionen müssen gemäß Betriebssicherheitsverordnung von "befähigten Personen" (Regalinspekteuren) durchgeführt werden.

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