05.03.2020 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bausparkasse Schwäbisch Hall AG.
Die so genannte Austauschprämie vergibt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) über das angepasste Marktanreizprogramm „Heizen mit Erneuerbaren Energien“. Eigentümer erhalten einen Zuschuss zur Investitionssumme. Je klimafreundlicher die Heizung, desto höher der Prozentsatz: So werden bis zu 45 Prozent der Kosten für eine Wärmepumpe erstattet, wenn sie eine Ölheizung ersetzt. „Zur Investitionssumme zählen Kosten für Neuanschaffung, Installation und Inbetriebnahme sowie Nebenkosten, die für die Umsetzung der Maßnahme unmittelbar notwendig sind“, erläutert Schwäbisch Hall-Experte Ralf Oberländer.
Welche Heizung sich am besten eignet, hängt von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem der Nutzung. Aber auch Lage und Anbindung der Immobilie müssen berücksichtigt werden, etwa beim Einsatz von Solarthermie oder dem Anschluss einer Wärmepumpe. „Wer sich über Vorteile und Nachteile der Heizungsarten nicht genau im Klaren ist, sollte sich immer Rat beim Energieberater oder Heizungsbauer holen“, rät Oberländer. „Mein Tipp: Auch Kosten für Beratung, Planung und Baubegleitung sind förderfähig, wenn sie direkt mit der Heizungsanlage zusammenhängen.“
Den höchsten Zuschuss erhält, wer seine mindestens zwei Jahre alte Ölheizung durch eine klimafreundliche Alternative ersetzt. Die höchste Fördersumme gibt es für neue Heizungen, die ausschließlich erneuerbare Energien nutzen, zum Beispiel eine Biomasseanlage wie Holzpellets-Heizungen oder Wärmepumpen. Die förderfähigen Investitionskosten sind auf 50.000 Euro pro Wohneinheit beschränkt. Achtung: Es gibt keinen BAFA-Zuschuss, wenn die alte Heizung bereits der Austauschpflicht gemäß Energieeinsparverordnung unterliegt, beispielsweise wenn der Heizkessel mehr als 30 Jahre alt ist.
Wer seine Heizung tauscht, kann alternativ zum BAFA-Programm seit diesem Jahr von einer steuerlichen Förderung profitieren. 20 Prozent der Ausgaben für Einzelmaßnahmen können über drei Jahre verteilt steuerlich abgezogen werden, maximal 40.000 Euro. Das kann sich besonders lohnen, wenn nicht nur die Heizung erneuert wird, sondern weitere energetische Maßnahmen geplant sind, etwa die Dämmung des Dachs. „Wohneigentümer haben jetzt die Wahl“, weiß Oberländer. „Entweder sie entscheiden sich für den Investitionszuschuss oder die steuerliche Förderung. Was sich mehr auszahlt, hängt vom Umfang der Maßnahmen sowie von Einkommen und Steuerklasse ab.“
Auf der Internetseite des BAFA können Immobilienbesitzer ihren Antrag selbst stellen oder den beauftragten Heizungsbauer dazu bevollmächtigen. Wichtig: Für den Antrag müssen Kostenvoranschläge für alle Leistungen vorliegen, die gefördert werden sollen. Die Summe der im Antrag angegebenen Kosten ist Basis für die maximale Fördersumme. Sie kann später nicht nach oben korrigiert werden. „Die Förderung muss unbedingt vor Beginn der Sanierung beantragt werden“, betont der Schwäbisch Hall-Experte. Planungsarbeiten dürfen vorher starten.
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhält der Antragsteller einen Zuwendungsbescheid. „Dann hat er neun Monate Zeit, die Heizung in Betrieb zu nehmen“, erklärt Oberländer. Spätestens einen Monat nach Ablauf dieses Zeitraums, also nach zehn Monaten, muss der Förderberechtigte einen Verwendungsnachweis einreichen. Anschließend erhält er den Zuschuss – und hat dem Klima etwas Gutes getan.
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