04.04.2017 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: techconsult GmbH.
Terminüberschreitungen in Projekten sind eher die Regel als die Ausnahme und auch häufig unvermeidbar. Insbesondere bei Projekten, bei denen die konkrete Ausgestaltung des genaues Ergebnisses sich erst im Projektverlauf ergibt, z.B. in der Produktentwicklung, entstehen Verzögerungen, weil zusätzliche Aufwände entstehen oder unvorhergesehene Probleme auftauchen. Damit diese Verzögerungen den Zieltermin und damit den Projekterfolg nicht gefährden, sollten Eskalationsregeln für Terminüberschreitungen definiert sein.
Eskalationsregeln sollen dabei helfen, zeitnah die richtigen Maßnahmen zu ergreifen. Es wird festgelegt, wann die Eskalation erfolgen muss, das heißt ab welchem Zeitpunkt Überschreitungen nicht mehr toleriert werden können und Gegenmaßnahmen ergriffen werden müssen. Dazu ist es auch notwendig, die Auswirkungen auf andere abhängige Projektschritte zu ermitteln, um eine Entscheidungsgrundlage für alle weiteren Maßnahmen zu schaffen. Parallel dazu gilt es sicherzustellen, dass alle betroffenen Projektbeteiligten die notwendigen Informationen erhalten.
Insbesondere fällt negativ auf, dass fast die Hälfte der Unternehmen der Energiewirtschaft ihre Umsetzung von Eskalationsregeln für Terminüberschreitungen als suboptimal ansieht. Rund die Hälfte der Befragten Energieunternehmen sieht Probleme in der aktuellen Umsetzung. In der Fertigungsbranche und bei Technischen Dienstleistern ist es immerhin nur jedes dritte Unternehmen, das Optimierungspotenziale sieht. Weniger Probleme sehen vor allem größere Unternehmen über 1.000 Mitarbeiter. Die Software-Unterstützung lässt in fast allen Branchen und Größenklassen gleichermaßen zu wünschen übrig, mehr als ein Drittel der befragten Unternehmen sieht hier Verbesserungsbedarf.
Der Projektstart ist ein positives Ereignis, dem optimistische Entscheidungen vorausgegangen sind: 1. Das Projekt ist es wert durchgeführt zu werden, das heißt es lohnt sich und 2. der Projekterfolg ist realistisch, das heißt mit zur Verfügung stehenden Ressourcen im definierten Rahmen (Zeit, Budget) zu erreichen. Trotzdem sollten auch unerwünschte Problemsituationen vorab geregelt werden, etwa mit Hilfe von Eskalationsregeln. Dadurch kann Problemen frühzeitig begegnet werden und es muss nicht erst ein Vorgehen ad hoc definiert werden, wenn die Problemsituation eintritt. Somit können durch zeitnahes – weil vorab definiertes – Handeln die Folgen begrenzt werden, zum Beispiel weitere Terminverschiebungen bei abhängigen Projektschritten. Letzten Endes kann so auch eine mögliche Gefährdung des Projekterfolgs, zum Beispiel weil der Liefertermin nicht mehr gehalten werden kann, abgewendet werden.
Themen
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
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Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
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Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
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Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
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Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
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Online-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
Wenn Sie im Bestellvorgang bei „Diesem Teilnehmer eine eigene Bestellbestätigung zusenden?“ ein Häkchen gesetzt haben und die E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person mit der im Feld „Rechnungsanschrift eingeben“ übereinstimmt, werden Ihnen zwei Bestätigungen zugesendet. Sie sind in diesem Fall nicht doppelt angemeldet.
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