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Polystyrol-Entsorgungsproblematik im Bundesrat

15.12.2016  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Die Deutsche Bauindustrie.

Entsorgungswirtschaft und Bauindustrie unterstützen Initiative des Saarlandes zur Einstufung als „nicht gefährlichen Abfall“ / Entsorgungsunsicherheit und Kostenexplosion müssen ein Ende haben.

„Nachdem sich die Umweltminister der Länder nicht auf eine einheitliche Beschlussfassung zur Entsorgung von Bauabfällen mit Polystyrol einigen konnten, unterstützen wir die Bundesratsinitiative des Saarlandes, diese Abfälle mit einer Ausnahmeregelung als ‚nicht gefährlichen Abfall‘ einzustufen. Wir müssen jetzt der Entsorgungsunsicherheit und der Kostenexplosion ein Ende setzen und dafür sorgen, dass die Abläufe auf den Baustellen wieder reibungslos ineinandergreifen, damit es vor allem im Wohnungsbau nicht zu Verzögerungen kommt und Bauherren Planungssicherheit haben.“ Dies erklärten der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie (HDB), RA Michael Knipper, und der geschäftsführende Präsident des BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V., Peter Kurth, heute im Vorfeld der Sitzung des Bundesrates am Freitag in Berlin. Sollte die Initiative erfolgreich sein, habe das Bundesumweltministerium eine schnelle Befassung des Bundeskabinetts zugesagt. „Eine Lösung wäre also noch in diesem Jahr möglich“, ergänzten die beiden Verbandsrepräsentanten.

Knipper bittet die Länder nachdrücklich, diese Chance zur Beendigung des nun schon seit drei Monaten andauernden Entsorgungsnotstandes nicht verstreichen zu lassen und dem Antrag zuzustimmen. „Auftraggeber und Unternehmen, die noch bis zum 1. Oktober reibungslos und zu annehmbaren Kosten Bauabfälle entsorgen konnten, müssen wieder auf eine einheitliche und für das gesamte Bundesgebiet gleich ausgestaltete Rechtslage vertrauen können“, erklärte Knipper. Kurth ergänzte: „Ebenso müssen die Entsorgungspreise wieder auf das alte Niveau sinken, denn qualitativ hat sich bei den betroffenen Abfällen seit dem 30. September 2016 ja nichts geändert. Mit dem Antrag des Saarlandes bleibt sichergestellt, dass die Verbrennung von Polystyrolabfällen EU-rechtskonform ist.“

Hintergrund der Entsorgungsproblematik ist eine Novelle der bundesweit geltenden Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV), die am 1. Oktober in Kraft trat, und vorschreibt, dass Wärmedämmplatten, die mehr als 0,1 Prozent des Flammschutzmittels Hexabromcyclododecan (HBCD) enthalten, als ‚gefährlicher Abfall‘ gelten und damit nur noch in wenigen Anlagen mit Sondergenehmigungen verbrannt werden dürfen. Um die dadurch entstandenen Entsorgungsengpässe abzufedern, hatten einige Länder per Erlass die thermische Verwertung weiterhin genehmigt. Eine deutschlandweite Regelung steht jedoch noch aus. Die Novelle geht über bereits bestehende europäische Vorschriften hinaus, mit denen die Entsorgung von HBCD geregelt wird.

 

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