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Parlament der Architekten fordert Energiewende mit Augenmaß

04.10.2012  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Bundesarchitektenkammer.

Die Vertreter der deutschen Architektenschaft haben sich auf ihrer 85. Bundeskammerversammlung (BKV) in Berlin zu ihrer Verantwortung für das Gelingen der Energiewende bekannt.

Für die Energiewende sind energetische Gebäudesanierung und energieeffizientes Bauen Schlüsselbereiche. Denn rund 40 Prozent der gesamten Endenergie wird in Gebäuden verbraucht. „Nicht erst seit der Nuklearkatastrophe von Fukushima und dem Atom-Moratorium stellen sich Architektinnen und Architekten den Herausforderungen, die sich aus Klimawandel und den ambitionierten Zielen der Energiewende ergeben“, so der Präsident der Bundesarchitektenkammer (BAK) Sigurd Trommer. „Wir stehen in der Pflicht, unseren Beitrag zu diesem Umgestaltungsprozess zu leisten. Aber wir müssen auch über den Weg dahin reden. Es geht um Augenmaß und angemessene Förderung.“

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So fordert die BKV die Bundesregierung auf, die Energieeinsparverordnung bei der anstehenden Novellierung nicht unnötig zu verschärfen, da die Grenzen der Wirtschaftlichkeit erreicht sind. Die Energiewende müsse für Immobilieneigentümer und Bauherren ebenso wie für Mieter und Kommunen machbar und bezahlbar bleiben. Gleichzeitig müsse mehr über sinnhafte energetische Maßnahmen aufgeklärt und für sie geworben werden. Dazu gehöre, sie stärker mit Themen wie Altersgerechtigkeit, quartiersbezogene Energie- und Gestaltungskonzepte oder eine funktionierende Infrastruktur zu verknüpfen.

Damit die Energiewende gelinge, müssten Maßnahmen zur Effizienzsteigerung im Gebäudebereich gleichermaßen verfahrenstechnisch und finanziell unterstützt werden, wie es für die Umstellung der Energieerzeugung auf erneuerbare Energien diskutiert wird. Beide Bereiche sparen annähernd gleich viel Kohlendioxid ein (75 bzw. 79 Mio. Tonnen CO2/Jahr).

Um die notwendige Sanierungsrate von 2 Prozent zu erreichen, müsse für Eigentümer und Bauherren ein deutlicher Ansporn zu mehr Investitionen in energetische Maßnahmen geschaffen werden – in Form von steuerlichen Anreizen und durch weitere kontinuierliche Förderung. Die KfW-Förderprogramme sollten auf jährlich mindestens 2 Mrd. EUR aufgestockt und sie ebenso wie die Städtebauförderung verstetigt werden.

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