16.12.2014 — Peter Scheller. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
Das BMF-Schreiben behandelt die umsatzsteuerliche Behandlung von Transporthilfsmitteln im Rahmen von Pfand- und Tauschsystemen. Pfandsysteme sind insbesondere im Rahmen des Getränkehandels weit verbreitet. Bei Paletten und anderen Ladungsträgern werden nur bei hochwertigen Ladungsträgern Pfandsysteme eingesetzt. Der Umlauf der weitverbreiteten Euro-Flachpaletten und Euro-Gitterboxpaletten erfolgt überwiegend in offenen Tauschsystemen. Daneben gibt es auch geschlossene Poolsysteme wie das der Firma CHEP.
Laut Auffassung der Finanzverwaltung ist ein tatsächlich durchgeführter Palettentausch ein nicht steuerbarer Vorgang; also ein steuerliches Nullum. Der tatsächlich durchgeführte Tausch führt also zu überhaupt keinen umsatzsteuerlichen Auswirkungen. Die Vermietung von Paletten gegen Gebühr, sowie Handling- und Palettentauschgebühren führen allerdings zu steuerpflichtigen Umsätzen, die mit 19 Prozent abzurechnen sind.
Interessant sind die Aussagen des BMF zu den häufig auftretenden Fällen, in denen Paletten nicht zurückgegeben, sondern Fehlbestände in Geld ausgeglichen werden. Kommt es zu keiner Rückgabe von Paletten, sind zwei Szenarien zu unterscheiden:
Das BMF lässt die beteiligten Unternehmen allerdings im Unklaren, wie die beiden Fallkonstellationen abzugrenzen sind. Wie soll denn der die Ausgleichszahlung erhaltende Unternehmer wissen, ob eine Palette aus den Tauschkreislauf ausgeschieden ist? Aber hierauf kann es eigentlich gar nicht ankommen. Die Unterscheidung ist gar nicht notwendig, weil die umsatzsteuerliche Behandlung steuersystematisch nämlich gleich sein müsste.
In der Variante 1 stellt die Ausgleichszahlung zivilrechtlich tatsächlich ein Schadenersatz dar. Damit er dies umsatzsteuerlich aber auch ist, muss der Geldzahlung keine Gegenleistung des Ausgleichenden gegenüberstehen. Das bedeutet, er darf aus der Transaktion keinen wirtschaftlichen Vorteil haben. Aber genau den hat er doch. Der ausgleichsverpflichtete Unternehmer hat ursprünglich Paletten erhalten, die er unternehmerisch weiter verwendet hat. Durch die Ausgleichszahlung wird er von der Verpflichtung frei, Paletten physisch zurückgeben zu müssen. Hat er keine Paletten im Bestand, müsste er Paletten gleicher Art und Güte anschaffen, um seine Rückgabeverpflichtung zu erfüllen. Diese Verpflichtung erfüllt er nun dadurch, dass er keine Paletten zurückgibt, sondern eine Ausgleichszahlung leistet. Im Gegenzug verzichtet die Gegenseite auf ihre Ausgleichsforderung. Damit ist ein Leistungsaustausch gegeben, der im Inland steuerbar und steuerpflichtig ist. Unternehmen ist dennoch zu raten, der Meinung des BMF zu folgen, selbst wenn diese Meinung falsch sein sollte. Die Finanzverwaltung ist an ihre Äußerungen so lange gebunden, so lange sie diese nicht widerruft oder höchste Gerichte sie für unanwendbar erklären.
Unternehmen, die grenzüberschreitend Paletten tauschen, werden dennoch vor Problemen stehen. Es ist zu erwarten, dass ausländische Steuerbehörden den Palettentausch und insbesondere den Barausgleich für Fehlbestände anders beurteilen werden. Damit wären Ungereimtheiten im Datenabgleich zwischen den Steuerverwaltungen innerhalb der EU geradezu vorprogrammiert. An dieser Stelle kommt wieder ein altbekanntes Verhalten unserer höchsten Finanzverwaltung zum Vorschein. Selbst wenn der internationale Bezug der zu regelnden Sachverhalte offensichtlich ist, wird hierüber kein Wort verloren. Eine Abstimmung mit den Finanzverwaltungen benachbarter Länder ist ganz offensichtlich nicht erfolgt. Das wird versäumt, obwohl Ladungsträger jeden Tag millionenfach die innereuropäischen Grenzen überqueren. Man schätzt die Gesamtzahl aller in Europa zirkulierender Ladungsträger auf über ein Milliarde. Die deutsche Finanzverwaltung tut so, als sei das alles nur ein nationales Problem und blendet den internationalen Bezug einfach aus.
Hinzuweisen ist auf ein aktuelles BMF-Schreiben vom 20. Oktober 2014, das aber nur eine Änderung im Zusammenhang mit Pfandsystemen betrifft. Für den Palettentausch bringt dieses Schreiben keine neuen Erkenntnisse. Außerdem gibt es gleichlautende Verfügungen verschiedener Oberfinanzdirektionen aus dem Jahr 2010, die sich mit der umsatzsteuerlichen Behandlung des so genannten Reparaturtausches beschäftigt.
Themen
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Zur Teilnahme am Online-Seminar benötigen Sie Kopfhörer, Lautsprecher oder Ähnliches.
Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen finden Sie in der Anmeldebestätigung, die wir an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse senden.
Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
Wenn Sie keine Werbung/Newsletter mehr zugesandt bekommen möchten, können Sie dies per E-Mail an unseren Kundenservice (abmeldung@dashoefer.de) durchgeben.
Die Anmeldung zu unseren kostenfreien Newslettern ist über unsere Internetseite möglich.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Online-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
Wenn Sie im Bestellvorgang bei „Diesem Teilnehmer eine eigene Bestellbestätigung zusenden?“ ein Häkchen gesetzt haben und die E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person mit der im Feld „Rechnungsanschrift eingeben“ übereinstimmt, werden Ihnen zwei Bestätigungen zugesendet. Sie sind in diesem Fall nicht doppelt angemeldet.
Login
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Benutzerkonto anlegen
Sind Sie auf unserer Website noch nicht registriert? Hier können Sie sich ein neues Kundenkonto bei dashoefer.de anlegen.
RegistrierenHaben Sie Fragen? Kontaktformular
So erreichen Sie unseren Kundenservice:
Telefon: 040 / 41 33 21 -0
Email: kundenservice@dashoefer.de
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Online-Angeboten?
Rückruf vereinbaren
Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren?