17.03.2016 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Verbraucherzentrale NRW.
"Erfolgsmodell mit nachhaltiger Wirkung", so lautet die Bilanz der Kooperationspartner nach drei Jahren. Mehr als 2.400 Betroffene setzten inzwischen auf die Budget- und Rechtsberatung bei Energiearmut, die die Verbraucherzentrale NRW in acht Städten anbietet. In über 80 Prozent der Fälle konnte eine Lösung erreicht werden. Für das Verbraucherschutzministerium NRW und die beteiligten Energieversorger nicht nur Motivation, das Angebot fortzuführen. Sondern Anstoß, damit nun auch - in Kooperation mit den örtlichen Grundversorgern - in Duisburg, Gelsenkirchen, Velbert, in der Städteregion Aachen sowie im Ennepe-Ruhr-Kreis zu starten. In der Verbraucherzentrale in Duisburg öffneten Verbraucherschutzminister Johannes Remmel, Verbraucherzentralenvorstand Wolfgang Schuldzinski sowie Marcus Wittig, Vorstandsvorsitzender Stadtwerke Duisburg AG, dafür heute die Tür.
"Die zunehmenden Zahlungsprobleme von Verbraucherinnen und Verbrauchern bei der Energieversorgung erfordern nachhaltige Ansätze", erklärte Verbraucherschutzminister Johannes Remmel, "wir lassen Betroffene damit nicht allein." Das Landesmodellprojekt "NRW bekämpft Energiearmut" habe auf diesem Weg bundesweit eine Vorreiterrolle: "Die Budget- und Rechtsberatung bei Energiearmut schafft dauerhaft eine win-win-Situation für alle Beteiligten: für betroffene Kundinnen und Kunden, aber auch für Energieversorger und Kommunen. Denn es gelingt damit nicht nur die schnelle Hilfe in akuten Notlagen, sondern es wird auch die Eigeninitiative der Betroffenen dauerhaft gestärkt. Langfristige Begleitung und Hilfestellungen zum Finanzmanagement im Haushalt und zum Energiesparen sind dabei Erfolgsgaranten, um Energiearmut dauerhaft und präventiv entgegenzuwirken", so Remmel.
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Bürgerinnen und Bürger, die ihre Energierechnungen nicht bezahlen können, denen eine Gas- oder Stromsperre droht oder deren Versorgung bereits unterbrochen wurde, konnten die kostenfreie Budget- und Rechtberatung bisher in den Verbraucherzentralen in Aachen, Bielefeld, Bochum, Dortmund, Köln, Krefeld, Mönchengladbach und Wuppertal in Anspruch nehmen. In 86 Prozent der Fälle wurden tragfähige und nachhaltige Lösungen erarbeitet. 80 Prozent der angedrohten Sperren konnten verhindert, fast 60 Prozent der bereits bestehenden Sperren zeitnah wieder aufgehoben werden. Überwiegend haben Bezieher von Sozialleistungen, Geringverdiener und Rentner Rat gesucht. Übrigens: Bei einer Nutzerbefragung hatten 80 Prozent bestätigt, dass ihnen die Beratung dauerhaft weitergeholfen habe. Und auch die kooperierenden Energieversorger bescheinigten dem Angebot "echten Mehrwert".
"Schnelle und unbürokratische Hilfe in akuten existenziellen Notlagen ist ein Baustein des Angebots", fasste Verbraucherzentralenvorstand Wolfgang Schuldzinski den erfolgreichen Ansatz zusammen: "zum anderen zahlt sich mit nachhaltiger Wirkung aus, dass wir unter dem Dach unserer Beratungsstellen vielfältige Informations- und Beratungsangebote bündeln und damit die unterschiedlichen Ursachen von Energiearmut angehen. Verschwenderischer Umgang mit Energie kommt ebenso auf den Prüfstand wie überflüssige oder zu teure Versicherungen. Aber auch der Kassensturz bei Einnahmen und Ausgaben hilft, das Budget künftig so einzuteilen, dass Miete und Energiekosten vorrangig zu bezahlen sind."
Die Vereinbarung tragfähiger Zahlungspläne mit den Versorgungsunternehmen zur Regulierung der Energieschulden war in knapp der Hälfte der Fälle der Schlüssel für dauerhafte Lösungen. Mit Beratungen zum Auskommen mit dem Einkommen und durch längerfristige Begleitung unterstützten die Beratungskräfte, vereinbarte Rückzahlungsraten auch dauerhaft bedienen zu können. "Unser direkter Draht zu den Ansprechpartnern bei den beteiligten Stadtwerken ist Garant, dass die individuelle Situation der Betroffenen berücksichtigt und gemeinsam mit Versorgern nach Lösungen gesucht werden kann", lobte Schuldzinski die gelungene Zusammenarbeit im Projekt.
Wiederholte Mahnungen und in der Folge die Androhung der Einstellung der Lieferung von Strom und Gas sind in der Regel die Maßnahmen, die Energieversorger – vielfach auch erfolglos – ergreifen, um säumige Forderungen einzuziehen. Für einkommensbenachteiligte Haushalte allerdings, wo weder Rücklagen vorhanden sind noch Einkünfte über dem Pfändungsfreibetrag erreicht werden, bedeuten die anfallenden Kosten für Mahnverfahren, Unterbrechung der Energielieferung und die erneute Freigabe der Versorgung eine zusätzliche Belastung. "Deshalb ist es uns wichtig, dass sich die Kunden so früh wie möglich melden, wenn es Zahlungsengpässe gibt und nicht erst wenn die Sperrung unmittelbar ansteht", erläutert Marcus Wittig, Vorstandsvorsitzender der Stadtwerke Duisburg AG, die Motivation zur Beteiligung: "Die Stadtwerke Duisburg unterstützen das Projekt der Landesregierung, weil es dabei hilft, Zahlungsprobleme zu vermeiden oder diese unbürokratisch zu lösen. Dies kommt letztendlich sowohl dem Verbraucher als auch dem Energieversorgungsunternehmen zu Gute."
Das Verbraucherschutzministerium stellt im Rahmen des Projekts "NRW bekämpft Energiearmut" für die Jahre 2016 bis 2018 rund 1,55 Millionen Euro für die wirtschaftliche und rechtliche Beratung durch die Verbraucherzentrale NRW zur Verfügung. Die teilnehmenden Stadtwerke in den Modellkommunen finanzieren das jeweilige Beratungsangebot vor Ort. Außerdem werden bestehende Netzwerke mit den Fallmanagern der örtlichen Jobcenter, die Mitarbeiter von Sozialämtern sowie weitere Kooperationspartner in den Projekt-Standorten eng in das Modell eingebunden.
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