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Nichts für Warmduscher: 42 Minuten bis die Badewanne voll ist

20.06.2017  — Anja Giering.  Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.

Haben Sie sich schon einmal gefragt, bei welcher Temperatur es sich am angenehmsten badet? Das Amtsgericht München ging dem Ganzen auf den Grund und beschäftigte sich mit der Frage, ob es zumutbar ist, 42 Minuten auf ein heißes Bad zu warten.

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Man könnte meinen, eine Vermieterin meinte es gut mit ihren Mietern, als sie eine defekte Warmwassertherme austauschte.

Ein Mieter, der es sich gerne in seiner Badewanne gemütlich machte, war mit dem neuen Gerät aber alles andere als zufrieden: Die ausgetauschte Warmwassertherme sei nicht geeignet, um seine Badewanne ordnungsgemäß zu befüllen. Nicht nur, dass die Badetemperatur ihm einfach nicht heiß genug war – auch das Befüllen der Wanne dauere zu lange.

Die Drei-Grad-Debatte

Nach eingereichter Klage musste also ein Gutachter her. Dieser ließ sich in der Wohnung des Mieters ein Vollbad ein und stoppte die Zeit. Eine Befüllung der Badewanne mit 45 Grad warmem Wasser dauere demnach ca. 42 Minuten. Die Warmwassertherme sei demnach nicht ausreichend, zumal das Badewasser während des Einfüllvorgangs weiter abkühle.

Die Vermieterin argumentierte dagegen, dass 38 Grad völlig ausreichend für ein Vollbad seien. Sie gab sich besorgt, denn schließlich würden Kreislauf und Herz des Mieters sonst zu sehr belastet und auch die Haut trockne aus.

Dem folgte die Richterin genauso wenig wie irgendwelchen Paragraphen. Stattdessen verließ sie sich bei der Urteilsfindung auf ihre eigenen Vollbad-Erfahrungen: Demnach seien mindestens 41 Grad angenehm. Das Gericht gab dem Kläger Recht und ordnete die Beschaffung einer entsprechend größeren Therme an.

Der Mieter darf künftig also selbst entscheiden, bei welcher Temperatur er baden möchte – auch heiß ist zukünftig möglich.

Quelle: Amtsgericht München, Urteil vom 26.10.2011, Az.: 463 C 4744/11



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