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Neues KfW-Förderangebot für energieeffizientes Bauen und Sanieren von Nichtwohngebäuden

31.03.2015  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: KfW.

Programm startet im Juli 2015.

Ab 1. Juli 2015 fördert die KfW Bankengruppe im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) verstärkt die energetische Sanierung und den energieeffizienten Neubau von Nichtwohngebäuden aus Mitteln des CO2-Gebäudesanierungsprogramms.

"Wir wollen bis zum Jahr 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand erreichen. Hierzu brauchen wir weitere Effizienzfortschritte im Gebäudebereich und zwar nicht nur bei den Wohngebäuden, sondern auch bei gewerblichen Gebäuden und kommunalen Einrichtungen. Deshalb unterstützten wir mit der neuen KfW-Förderung Unternehmen und Kommunen bei energieeinsparenden Bauinvestitionen und schließen damit eine Lücke", sagt Sigmar Gabriel, Bundesminister für Wirtschaft und Energie.

Unternehmen und Kommunen profitieren von niedrigen Zinsen sowie von Tilgungszuschüssen von bis zu 17,5 Prozent, wenn sie ihre Gebäude auf das Niveau eines KfW-Effizienzhauses modernisieren oder einzelne Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle oder der Anlagentechnik umsetzen. Vorrangiges Ziel ist die Erhöhung der Energieeffizienz. Auch beim Neubau von Gebäuden mit niedrigem Energiebedarf setzen KfW und BMWi gemeinsam sehr deutliche Investitionsanreize.

"In Nichtwohngebäuden schlummern erhebliche Effizienzpotenziale, die den Unternehmen und Kommunen neben deutlichen CO2-Einsparungen auch reale Kostenvorteile bringen. Über 40 Prozent des Primärenergiebedarfs aller Gebäude entfällt auf Nichtwohngebäude", sagt Dr. Ingrid Hengster, Vorstandsmitglied der KfW Bankengruppe. "Wir freuen uns, dass wir neben der sehr erfolgreichen Förderung von Wohngebäuden zukünftig auch das energetische Bauen und Sanierung bei Nichtwohngebäuden für alle Unternehmen anbieten können." Gewerbliche Unternehmen können unabhängig von ihrer Größe die Förderkredite im "KfW-Energieeffizienzprogramm – Energieeffizient Bauen und Sanieren" ab 1. Juli 2015 über ihre Hausbanken beantragen.

Ab 1. Oktober 2015 werden dann Kommunen, soziale Einrichtungen und kommunale Unternehmen die Möglichkeit haben, auch energieeffiziente Neubauten über die KfW fördern zu lassen. Die bereits bestehende Förderung für die energetische Sanierung von Gebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur wird von da an noch einmal spürbar verbessert, zum Beispiel werden Tilgungszuschüsse in Höhe von 5,0 Prozent für energetische Einzelmaßnahmen eingeführt.


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