Online-Weiterbildung
Präsenz-Weiterbildung
Produkte
Themen
Dashöfer

Nein zum Dienstleistungspaket der Europäischen Kommission

09.03.2017  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Das Deutsche Baugewerbe.

ZDB und IG BAU lehnen das von der Europäischen Kommission vorgelegte Dienstleistungspaket ab.

Am 10. Januar 2017 hat die Europäische Kommission das „Dienstleistungspaket“ vorgelegt. Dieses Paket enthält Vorschläge zur Einführung einer europäischen Dienstleistungskarte sowie zur Überprüfung der Verhältnismäßigkeit von Berufsreglementierungen. Damit soll der Verwaltungsaufwand für Dienstleister, die ihre Aktivitäten in andere Mitgliedsstaaten ausweiten möchten, verringert werden.

Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) lehnen das Dienstleistungspaket der Europäischen Kommission ab, da dieses neue Einfallstore für Schwarzarbeit schafft. Die Dienstleistungskarte führt das Herkunftslandprinzip durch die Hintertür ein und gefährdet bestehende Kontrollrechte innerhalb Deutschlands. Der geplante bürokratische Verhältnismäßigkeitstest bei reglementierten Berufen greift in unzulässiger Weise in die Regelungskompetenz des nationalen Gesetzgebers ein.

„Die duale Ausbildung und die Reglementierung von Handwerksberufen sind ein Grundpfeiler des wirtschaftlichen Erfolgs und haben zu einer vergleichsweisen niedrigen Jugendarbeitslosigkeit geführt. Das bewährte System der dualen Ausbildung inklusive der Meisterpflicht darf nicht angetastet werden.“ Sagte Robert Feiger, Bundesvorsitzender der IG BAU.

„Die Europäische Kommission konnte uns mit ihrem Vorschlag nicht überzeugen, dass mit der elektronischen Dienstleistungskarte die Kontrolle von Arbeitsbedingungen weiter möglich sein wird. Eher erscheint es so, dass die Gründung von Briefkastenfirmen gefördert und Scheinselbständigkeit erleichtert wird“, sagte ZDB-Präsident Dr.-Ing. Hans-Hartwig Loewenstein.

Die IG BAU und der ZDB fordern daher die deutsche Bundesregierung auf, das Dienstleistungspaket im Europäischen Rat abzulehnen. Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat müssen zudem darauf achten, dass die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit durch das Dienstleistungspaket nicht verletzt werden.

 

nach oben
FAQ