21.09.2022 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
In wenigen Monaten, am 1. Januar 2023, greift das Lieferkettengesetz für Unternehmen mit mindestens 3000 Arbeitnehmenden. Es verpflichtet sie, zukünftig in all ihren Lieferketten die Menschenrechte zu schützen. Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder. Gut so, findet die Mehrheit der Deutschen: Sie begrüßt das Lieferkettengesetz laut einer repräsentativen Umfrage von 2020.
Keine Überraschung, wo doch das gesellschaftliche Bewusstsein für Nachhaltigkeit steigt. Konsument*innen wollen immer genauer wissen, was und wer eigentlich hinter Produkten steckt. Wird zum Beispiel Kakao ohne Landraub und Kinder- und Zwangsarbeit produziert? Werden Näher*innen von T-Shirts fair bezahlt? Und welchen Klimafußabdruck hinterlässt ein Steak?
Aber nicht nur Kund*innen stellen kritische Fragen, auch Stakeholder bewerten Unternehmen immer stärker nach sozialpolitischen und ökologischen Risiken. Damit ist Nachhaltigkeit in der Lieferkette auch ein nicht zu unterschätzender Wettbewerbsfaktor geworden. Unternehmen mit nachhaltige Lieferketten stärken nicht nur ihren Markenwert und werden damit für Kund*innen und Investor*innen attraktiver, sie stärken durch das Erkennen und Bekämpfen von Risiken auch die Beziehungen zu ihren Lieferanten. So entstehen in unsicheren Zeiten verlässliche Lieferketten, die die Gesamtkosten und -emissionen der Lieferkette oft senken können.
Je länger die Lieferkette, desto größer ist die Chance, dass irgendwo Ausbeutung passiert – von Menschen, Umwelt oder beidem. Der erste Schritt zur nachhaltigen Lieferkette ist deshalb die in- und externe Ausgangsanalyse: Wo besteht das Risiko, das Menschenrechte verletzt werden? Wie sehen diese Verletzungen aus?
In den weiteren Schritten müssen Handlungsfelder bestimmt werden. Wie können Menschenrechtsverstöße und Umweltschäden behoben und in Zukunft verhindert werden? Welche internen Prozesse müssen dafür angepasst werden? Wie kann überprüft werden, dass ein Risiko wirklich beseitigt wurde?
Eine nachhaltige Lieferkette entsteht nicht von allein. Doch noch bleibt Unternehmen, die ab Januar vom Lieferkettengesetz betroffen sind oder aus ohne Gesetzesdruck handeln möchten, Zeit, um entsprechende Maßnahmen in Angriff zu nehmen, zum Beispiel am 21. November 2022 und am 9. Februar 2022 im Live-Online-Seminar "Nachhaltigkeit in der Lieferkette" vom Verlag Dashöfer.
Noch sind es einige Monate, bis am 1. Januar 2023 das Lieferkettengesetz in Kraft tritt. Es gilt dann für Unternehmen mit Hauptverwaltung oder Hauptniederlassung, Verwaltungssitz, satzungsmäßigem Sitz oder Zweigniederlassung im deutschen Inland sowie mindestens 3000 Arbeitnehmenden. Ab 2024 gilt es auch für Unternehmen ab 1000 Arbeitnehmenden.
Immer mehr Unternehmen positionieren sich auch schon vor dem offziellen Inkrafttreten des Lieferkettengesetzes und veröffentlichen etwa einen Code of conduct, also einen Verhaltenskodex, der konkrete Maßnahmen benennt, die zum Schutz der Menschenrechte und zur Förderung der Nachhaltigkeit in den eigenen Lieferketten ergriffen werden.
Bild: Neron Photos (Pexels, Pexels Lizenz)
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