14.02.2017 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA).
Die Bundesregierung plant in diesem Zuge die Novellierung des Energieeinsparrechts und die Zusammenlegung des Energieeinspargesetzes (EnEG), der Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) für öffentliche Gebäude. Das Gesetzgebungsverfahren soll noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden. „Wir begrüßen den Schritt der Politik, mit der Vereinheitlichung der bisherigen Rechtsvorschriften die gesetzliche Systematik zu überarbeiten“, sagt Dr. Andreas Mattner, Präsident des ZIA. „Dies muss jedoch auf Basis der Erfahrungen aus den letzten Jahren erfolgen und zugleich wissenschaftlich fundiert und praxistauglich sein. Wir brauchen für das langfristige Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestands im Jahr 2050 einen maßvollen, wohlüberlegten und wirtschaftlich sinnvollen Prozess.“
So ist etwa die Festlegung des Niedrigstenergiestandards für neu zu errichtende Nichtwohngebäude der öffentlichen Hand mit dem Effizienzhaus 55-Standard in der Praxis schlichtweg nicht darstellbar. „Bei einer weiteren Verschärfung der EnEV 2016 ist etwa die Wärmeversorgung nicht mehr mit allen Energieträgern möglich beziehungsweise stellt unverhältnismäßig hohe Anforderungen an die thermische Qualität der Gebäudehülle“, so Mattner. „Das Prinzip der Technologieoffenheit wird hierdurch für bestimmte Nichtwohngebäudetypen untergraben – ganz abgesehen davon, dass die Festlegung auf den Effizienzhaus 55-Standard keinen nennenswerten Fortschritt bei der Reduktion von CO2-Emissionen bringt.“
Aus Sicht des ZIA ist vor allem die Forderung nach Technologieoffenheit im Entwurf zum GEG nicht weitgehend genug berücksichtigt worden. Insbesondere eine Gleichbehandlung von Wärme und Strom aus erneuerbaren Energien fehlt. Eine Verbesserung der Anrechnung des Stromes aus erneuerbaren Energien ist jedoch unabdingbar und Grundvoraussetzung für die Immobilienwirtschaft, um den Energieverbrauch fossiler Energieträger insbesondere für die stromintensiven Wirtschaftsimmobilien zu senken. „Die Energiewende darf nicht durch starre Vorgaben gefährdet werden. Viel eher sollte der Gesetzgeber Ziele und Zeiträume für eine praktizierbare und zielgerichtete Umsetzung klimapolitischer Vorgaben im Gebäudebereich definieren. Die Umsetzung obliegt der Wirtschaft, die möglichst viele Gestaltungswege erhalten sollte. Es muss der Wirtschaft und dem Wettbewerb überlassen bleiben, die energetisch günstigste und wirtschaftlichste Lösung für das in Frage stehende Gebäude, Gebäudeensemble oder Quartier mit seinen standortbedingten Gegebenheiten zu finden“, erklärt Mattner.
Insgesamt ist die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand bei der Reduzierung des Energieverbrauchs von und in Gebäuden für den ZIA nicht nur eine wichtige Geste, sondern dringende Notwendigkeit, um die ambitionierten Klimaziele zu erreichen. Zur Stärkung der Transparenz und als Anregung für alle Marktakteure sollte diese Vorbildfunktion regelmäßig durch einen Bericht über erzielte Erfolge, Fortschritte und das weitere Vorgehen zum Ausdruck gebracht werden.
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