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Modernisierung des Besteuerungsverfahrens

17.01.2017  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz.

Seit dem 1. Januar 2017 sind wesentliche Teile des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens in Kraft getreten. Durch dieses Gesetz werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, das Besteuerungsverfahren noch effizienter und serviceorientierter zu gestalten. Das Gesetz ist daher ein wichtiger Schritt auf dem Weg zum Abbau von Bürokratieaufwand.

Die vorgesehenen Maßnahmen sollen sowohl für die Bürger als auch für die Finanzverwaltung Erleichterungen bringen. Vereinfachte und erleichterte Handhabbarkeit des Besteuerungsverfahrens und nutzerfreundliche Prozesse tragen zur Verbesserung der Serviceorientierung bei.

Kernstück der Reform ist der Erlass des vollständig automationsgestützten Steuerbescheids einschließlich der elektronischen Bekanntgabe. Änderungen ergeben sich aber auch bei den Fristen zur Abgabe der Steuererklärung. Bislang sind die Jahressteuererklärungen von nicht beratenen Steuerbürgern bis zum 31. Mai des Folgejahres beim Finanzamt einzureichen. Für steuerlich beratene Steuerbürger endet die Abgabefrist am 31. Dezember des Folgejahres. Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens werden die Abgabefristen zugunsten der Steuerpflichtigen jeweils um zwei Monate verlängert. Die verlängerten Fristen gelten erstmals für Steuererklärungen für das Jahr 2018.

Außerdem sieht das Gesetz vor, dass die Finanzverwaltung zukünftig in zahlreichen Fällen auf die Vorlage von Papier-Nachweisen verzichtet. Die Beleg-Vorlagepflichten werden insoweit durch Beleg-Vorhaltepflichten ersetzt. Das Finanzamt fordert Belege nur noch im Einzelfall an, wenn dies für die Prüfung der Steuererklärung erforderlich ist.

Die stärkere Unterstützung der Arbeitsabläufe durch die Informationstechnik hat auch Änderungen in den Verfahrensabläufen der Finanzämter zur Folge. So können die Steuerbürger zwar auch künftig ihre Steuererklärung in Papierform in den Service-Centern der Finanzämter abgeben und Einzelfragen zu Ihrer Steuererklärung stellen, eine direkte Bearbeitung der Steuererklärung oder eine Kontrolle der Belege bzw. die Prüfung der Eintragungen findet dort aber nicht mehr statt.

Der Wegfall der Belegvorlagepflichten begünstigt im Übrigen die elektronische Steuererklärungsabgabe über das Verfahren ELSTER. Das ELSTER-Verfahren bietet zudem den Vorteil, dass die Steuererklärung noch vor Abgabe auf Plausibilität geprüft und die festzusetzende Steuer im Vorfeld ermittelt werden kann. Weitere Informationen zur elektronischen Steuererklärung sind unter www.elster.de zu finden.




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