30.09.2015 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: TÜV Rheinland AG.
Im Jahr 2012 waren nach Angaben des statistischen Bundesamtes rund 9 Prozent der Mütter mit einem Kind unter einem Jahr berufstätig, 38 Prozent davon in Vollzeit. Dr. Wiete Schramm berät als Fachgebietsleiterin Arbeitsmedizin bei TÜV Rheinland zahlreiche Unternehmen und Institutionen: „Für Stillende gelten laut Mutterschutzgesetz die gleichen Arbeitsschutzbestimmungen wie für Schwangere. Wir beraten Arbeitgeber, ob eine Stillende bestimmte Tätigkeiten ausführen darf. Aber auch der Mitarbeiterin geben wir Hinweise, was ihre Gesundheit beeinträchtigen könnte. Im Rahmen der arbeitsmedizinischen Untersuchungen haben wir Schwangerschaft und Stillzeit beispielsweise bei der Impfberatung im Blick.“ Unternehmen können den besonderen Anforderungen werdender und stillender Mütter Rechnung tragen, indem sie grundsätzlich die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen mit berücksichtigen.
Wie der Wiedereinstieg in den Beruf gestaltet wird, ist von den Gegebenheiten im Unternehmen und den Möglichkeiten der Arbeitnehmerin abhängig. Hier gilt es, in Gesprächen zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiterin eine Lösung zu finden, von der beide Seiten profitieren. Ein Beispiel: Für stillende Mütter sieht das Mutterschutzgesetz Stillpausen vor, die als Arbeitszeit gelten. Wann im Verlauf des Arbeitstages die zwei halbstündigen Pausen genommen werden, kann individuell abgestimmt werden. Möglich wäre beispielsweise die Kombination mit der Mittagspause, sodass die Pause lang genug ist, um zum Stillen nach Hause zu fahren.
Um die Arbeitszeit für Mütter flexibel und familienfreundlich zu gestalten, gibt es vielfältige Möglichkeiten: Vertrauensarbeitszeit, Teilzeitarbeit oder eine Kombination von Präsenzzeiten am Arbeitsplatz und Telearbeit zu Hause. Letzteres bietet den Vorteil, dass die Frau durch die Zeit im Unternehmen in das Team eingebunden ist und von den sozialen Kontakten profitiert. „Wichtig für eine reibungslose Organisation der Kinderbetreuung und des Familienlebens sind planbare Arbeitszeiten“, betont Schramm.
Entlastung erfahren berufstätige Mütter, wenn sich der Partner an der Kinderbetreuung beteiligt, beispielsweise den Nachwuchs regelmäßig von der Kindertagesstätte abholt. Ein Ansatzpunkt ist dabei das betriebliche Gesundheitsmanagement: In einem familienfreundlichen Unternehmen sollten Mütter und Väter im Kontext der Kindererziehung gesehen werden. Beide benötigen den Freiraum, Zeit für die Familie zu investieren. „Maßnahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements wie Rückenschulen und Präventionskurse zum Stressmanagement betreffen viele Mitarbeiter. Auch besondere Lebensphasen wie Familiengründung oder die Pflege von Angehörigen können Inhalt solcher Maßnahmen sein und so die Teilnehmer darauf vorbereiten. So bindet beispielsweise ein Familiensportfest Mitarbeiter in Elternzeit in das Betriebsleben mit ein und fördert den Teamgeist im Unternehmen. Das trägt zu einem guten Miteinander bei, von dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer im beruflichen Alltag profitieren“, so Schramm.
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