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Mindestlohn und staatliche Preistreiber

12.11.2013  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Bundesverband freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V..

Mehrere Bundesländer erhöhen ihre Grunderwerbsteuer ab 2014 erneut.

"Bevor über arbeitsplatzgefährdende Mindestlöhne gesprochen wird, sollten jene Maßnahmen überprüft werden, die den Erwerb von Wohneigentum verteuern", so Walter Rasch, Präsident des BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V.. "Alle Bemühungen, den Lebensstandard zu erhöhen, werden zunichte gemacht, wenn z.B. der Traum vom eigenen Heim durch die Erhöhung der Grunderwerbssteuer erschwert wird. Eine Große Koalition muss auch Großes leisten. Bei der Grunderwerbsteuer kann die Koalition fündig werden", so Rasch weiter.

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Von hinten durch die Brust ins Auge: Manche Umsatz­steuer­frage sieht man erst kommen, wenn es zu spät ist. Beim Erwerb einer Immobilie genauso wie bei deren Vermietung oder der Grund­stücks­bebauung. Informieren Sie sich deshalb rechtzeitig über mögliche Problemstellen!

Schon lange gehört der einheitliche Steuersatz der Grunderwerbsteuer von 3,5­% in Deutschland der Vergangenheit an. Aufgrund knapper Haushaltskassen suchen immer mehr Bundesländer zusätzliche Einnahmemöglichkeiten. Die Grunderwerbsteuer geht grundsätzlich zu Lasten des Eigenkapitals, weil diese Nebenkosten nicht von Banken finanziert werden. Mehrere Bundesländer erhöhen ihre Grunderwerbsteuer ab 2014 erneut. Spitzenreiter wird ab 1. Januar 2014 Schleswig-Holstein mit 6,5­% sein (bisher 5­%).

"Gerade bei Klein- und Mittelverdienern, die von einem einheitlichen Mindestlohn profitieren sollen, machen sich Steuererhöhungen bei solch großen Summen wie Immobilieninvestitionen stark bemerkbar", erläutert Rasch. Künftig werden Käufer noch tiefer in die Tasche greifen müssen: Bei einem Einfamilienhaus in Schleswig-Holstein zum Kaufpreis von 200.000 Euro müssen Käufer ab 1. Januar 6.000 Euro mehr Grunderwerbssteuer im Vergleich zu 2011 zahlen. Die Anhebung der Lohnuntergrenze von beispielsweise 7,50 auf 8,50 Euro würde bei einer 40-Stundenwoche ein Mehrgehalt von etwa 2.000 Euro im Jahr ergeben. Ein solcher Käufer müsste rund drei Jahre arbeiten, um die Erhöhung der Grunderwerbssteuer auszugleichen.

"In vielen Teilen Deutschlands werden Lohnsteigerungen von staatlichen Kostentreibern, wie die Erhöhung der Grunderwerbssteuer aufgefressen und der Traum der eigenen Immobilie wird für Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen zusätzlich erschwert. Auch für den Bürger stellt sich damit nicht unbedingt ein Einnahme- sondern insbesondere ein Ausgabeproblem", stellt Rasch abschließend fest.

 

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