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Mieterbund begrüßt Bundesratsinitiative Berlins

21.06.2016  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Deutscher Mieterbund.

Regelungen zur Mietpreisbremse müssen nachgebessert werden - Mietrechtsverbesserungen endlich anpacken.

„Wir begrüßen die heutige Bundesratsinitiative Berlins zur Reform der Mietpreisbremse. Die vor einem Jahr beschlossenen Regelungen zur Mietpreisbremse haben unsere Erwartungen nicht erfüllt. Die Mietpreisbremse funktioniert nicht richtig. Mehrere wissenschaftliche Untersuchungen belegen, die Wiedervermietungsmieten steigen unverändert, der Abstand zur Vergleichsmiete ist unverändert hoch, liegt durchschnittlich bei 22 Prozent, in vielen Städten, wie zum Beispiel in Berlin, bei über 30 Prozent. Weil die Mietpreisbremse nicht die erhofften Wirkungen zeigt, besteht dringender Nachbesserungsbedarf, und zwar schnellstmöglich“, erklärte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, anlässlich der heutigen Sitzung des Bundesrates, in dem der Antrag Berlins an den zuständigen Ausschuss verwiesen wurde. „Richtig ist auch, dass das Land Berlin über den Bundesrat die längst versprochenen Mietrechtsänderungen aufgreift. Ein Referentenentwurf des Bundesjustizministers liegt seit über zwei Monaten dem Kabinett vor, ohne dass bisher eine Entscheidung gefallen ist. Wir erwarten, dass die notwendigen Mietrechtsverbesserungen im Zusammenhang mit Mieterhöhungen nach Modernisierungen oder auf die Vergleichsmiete jetzt endlich angepackt werden.“

Damit die Mietpreisbremse funktionieren kann, muss Transparenz geschaffen werden. Der Vermieter muss deshalb schon beim Abschluss des Mietvertrages Gründe offenlegen, warum er möglicherweise berechtigt ist, die Mietpreisbremsen-Grenze von Vergleichsmiete plus 10 Prozent zu überschreiten.

Zusätzlich ist aber auch eine Sanktion für Vermieter notwendig, die sich nicht an die gesetzlichen Regelungen halten. Zumindest sollte der Vermieter verpflichtet werden, die überhöhte Miete vom Beginn des Mietverhältnisses an zurückzuzahlen. Darüber hinaus wäre es sinnvoll, eine Reform des Paragrafen 5 Wirtschaftsstrafgesetz anzugehen, damit Mietpreisüberhöhungen wieder angemessen als Ordnungswidrigkeit geahndet werden können.

Der Referentenentwurf des Bundesjustizministers für eine zweite Mietrechtsnovelle liegt dem Kabinett schon seit zwei Monaten vor. Eine Abstimmung über Inhalte und Umfang der Reform ist aber bis heute nicht erfolgt. Bei der Reform geht es darum, die Mieterhöhungsspielräume nach einer Modernisierung einzugrenzen und das System der ortsüblichen Vergleichsmiete zu stärken bzw. den Betrachtungszeitraum für die Bildung der Vergleichsmiete (bisher 4 Jahre) auf 8 Jahre zu verlängern.

„Wohnen muss bezahlbar bleiben. Die Reform der Mietpreisbremse und die verbesserten Mieterhöhungsregelungen sind wichtige Bausteine. Wenn die Bundesregierung über diese Reformen nicht entscheiden kann oder will, ist es richtig, dass der Bundesrat die Initiative ergreift“, erklärte Siebenkotten.



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