07.08.2018 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V..
Arbeitnehmer bekommen in der Regel monatlich ihr Gehalt, das steuer- und abgabenpflichtig ist. Auch bei Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie bei Bonuszahlungen werden für gewöhnlich Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig. Neben diesen Zahlungen belohnen manche Chefs ihre Angestellten auch mit sogenannten Sachbezügen. Das sind Dienst- oder Sachleistungen, die der Mitarbeiter kostenlos oder günstiger erhält. Typische Beispiele dafür sind der privat mitgenutzte Dienstwagen oder Dienstlaptop, aber auch Mietzuschüsse sowie Essens-, Tank- oder Warengutscheine. All diese Zuwendungen gelten laut VLH-Experten als „geldwerte Vorteile“, die grundsätzlich der Lohnsteuer und Sozialversicherung unterliegen
Wenn allerdings der Gesamtwert der Sachbezüge, die in einem Monat an einen Arbeitnehmer fließen, maximal 44 Euro beträgt, sind diese geldwerten Vorteile steuer- und abgabenfrei. Wichtig: Bei diesen 44 Euro handelt es sich den VLH-Fachleuten zufolge um eine Freigrenze und nicht um einen Freibetrag. Das bedeutet: Wird das besagte Limit überschritten, ist die Gesamtsumme der Sachbezüge vom ersten Euro an steuer- und abgabenpflichtig.
Die 44-Euro-Grenze spielt auch eine wichtige Rolle, wenn Unternehmen an ihre Mitarbeiter Prepaid-Guthabenkarten verteilen, wie folgendes Beispiel der VLH-Experten zeigt:
Thomas arbeitet bei einem mittelständischen Unternehmen und hat einen monatlichen Bruttoarbeitslohn von 3.000 Euro. Zur Nettolohnoptimierung hat sein Chef mit ihm zusätzlich zum Arbeitsvertrag vereinbart, dass er ab einem bestimmten Monat einen Bruttolohn von 2.956 Euro erhält, also 3.000 Euro abzüglich 44 Euro. Dafür bekommt Thomas ab dem verabredeten Zeitpunkt eine Prepaid-Guthabenkarte, die sein Arbeitgeber Monat für Monat mit 44 Euro auflädt.
Für den Fiskus gilt diese Karte laut VLH-Spezialisten in der Regel als Sachbezug, da eine Barauszahlung des aufgeladenen Geldes bei diesem Modell nicht möglich ist. Der Zufluss des Sachbezugs findet statt, sobald die monatliche Aufladung erfolgt. Somit bleiben die 44 Euro, die als Bestandteil des Bruttolohns steuer- und abgabenpflichtig gewesen wären, nun steuer- und abgabenfrei. Voraussetzung ist, dass Thomas keine weiteren Sachbezüge erhält, die die 44-Euro-Grenze überschreiten würden.
Das Geld auf der Guthabenkarte kann Thomas frei nutzen, um alle möglichen Waren und Dienstleistungen zu bezahlen. Dabei spielt es keine Rolle, wann er die Karte einsetzt.
Wer seinen Chef bei der nächsten Gehaltsverhandlung auf das geschilderte Prepaid-Guthabenkartenmodell aufmerksam machen möchte, sollte wissen, worauf es ankommt. Wichtig ist, dass die ausgehändigte Karte wirklich den Charakter eines Sachbezugs hat. Um Ärger – vor allem mit dem Fiskus – zu vermeiden, müssen in der Regel folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Themen
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Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
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Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
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