20.08.2015 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Sopra Steria GmbH.
In Deutschland, Frankreich und Großbritannien bewerten die Marketing- und Kundenverantwortlichen die Sicherheit von Kundendaten als die größte Herausforderung für die nächsten drei Jahre. Von den Befragten in Deutschland stimmen über 80 Prozent der Aussage zu, in Großbritannien sind es mehr als zwei Drittel und in Frankreich annähernd 80 Prozent. „Die Sicherheit von Kundendaten spielt eine zentrale Rolle, weil Datenmissbrauchsskandale die Verbraucher sensibilisiert haben“, sagt Christof Scheidgen, CRM-Experte bei Sopra Steria Consulting.
„Kunden erwarten den vertrauensvollen Umgang mit ihren Daten“, so Scheidgen weiter. „Sonst melden sie sich beispielsweise nach der nächsten Mailing-Kampagne vom Newsletter einfach ab, wenn sie Informationen unaufgefordert erhalten, weil ihre Daten unerlaubt weitergegeben wurden“. Mit der Datensicherheit kann das Vertrauen der Kunden gewonnen bzw. wiederhergestellt werden. Dabei handelt es sich um die wichtigste Währung der Marketing- und Kundenverantwortlichen für erfolgreiche Maßnahmen in ihrem Bereich.
Als zweitgrößte Herausforderung sehen deutsche und britische Marketing- und Kundenverantwortliche die Auswertung riesiger Datenmengen unter dem Stichwort Big Data (83% bzw. 56%). Darunter fällt beispielsweise die Fähigkeit, Kunden auf Basis von Datenanalysen neue Produktangebote vorausschauend und in Echtzeit zu liefern. In Frankreich steht dagegen das Thema Social Media mit 77 Prozent an zweiter Stelle.
Sopra Steria hat für die Studie „Customer Centricity“ insgesamt 413 Marketing- und Kundenverantwortliche in Deutschland, Frankreich und Großbritannien befragt, darunter 165 deutsche Entscheider. Die Befragten gehören den Branchen Banken, Versicherung, Logistik, Telekommunikation, Medien, Energie und Handel an. Zu 55 Prozent sind darunter Unternehmen mit einer Mitarbeiterzahl zwischen 1.000 und 4.999 und zu 45 Prozent Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitern vertreten. Darüber hinaus wurden im Rahmen der Studie in den drei Ländern 602 Endverbraucher befragt.
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Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
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