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Lohnsteuerermäßigung und Freibeträge

27.09.2016  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz.

Info-Hotline der Finanzämter gibt Tipps zum Antrag auf Lohnsteuerermäßigung

Wer weite Wege zur Arbeit fährt und dadurch hohe Werbungskosten hat, hohe finanzielle Belastung durch die Betreuung von Kindern oder beispielsweise Unterhaltszahlungen zu leisten hat, der kann sich auf der elektronischen Lohnsteuerkarte Freibeträge eintragen lassen, um die monatliche steuerliche Belastung zu reduzieren.

Was hierbei zu beachten ist, wie ein Antrag auf Lohnsteuerermäßigung und der korrekte Eintrag von Freibeträgen funktioniert und was alles als Freibetrag berücksichtigt werden kann, ist Thema eines Aktionstages der Info-Hotline der rheinland-pfälzischen Finanzämter.

Sachkundige Finanzbeamte stehen am Donnerstag, 6. Oktober 2016 unter der Rufnummer 0261- 20 179 279 von 8 bis 17 Uhr Rede und Antwort. In der Zeit von 13 -17 Uhr unterstützen dabei auch die Steuerberater Heiko Nett und Matthias Garrn, Mitglieder der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz, die in steuerlichen Einzelfällen beraten können.

Der Antrag für das Lohnsteuerermäßigungsverfahren für das Jahr 2017 kann ab Oktober beim Finanzamt gestellt werden.

Die erforderlichen Vordrucke für den Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2017 sind im Internet unter: www.lfst-rlp.de/vordrucke (Lohnsteuer / Lohnsteuerermäßigung 2017) oder vor Ort im Finanzamt erhältlich.




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