30.10.2014 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Rundfunk Berlin-Brandenburg.
Berlin (ots) - Wegen der Vergabe der Asbestsanierung am Steglitzer Kreisel ermittelt jetzt die Berliner Staatsanwaltschaft.
Sie hat nach RBB-Informationen gegen einen Vergabereferenten der Berliner Immobilien Management GmbH (BIM) sowie gegen Baufirmen ein Ermittlungsverfahren wegen möglicher Korruption eingeleitet. Der Verdacht laute konkret auf "wettbewerbsbeschränkende Preisabsprachen", "Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr" sowie "uneidliche Falschaussage" bestätigte auf RBB-Anfrage der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Martin Steltner. Hintergrund sei die Vergabe der Asbestsanierung am Steglitzer Kreisel an ein Bieterkonsortium im Jahr 2013. Der Auftragswert wird von der BIM selbst auf gute 18 Millionen Euro beziffert. Die BIM wollte sich zu den laufenden Ermittlungen nicht detailliert äußern.
AnzeigeEin unterlegener Bauunternehmer hatte zuvor vor dem Kammergericht Berlin Recht erhalten: danach war die Vergabe der Sanierungsarbeiten in zwei Losen an zwei Konsortien aus beinahe identischen Unternehmen vergaberechtswidrig. Im Vorfeld, so der Kläger, habe es möglicherweise Absprachen zwischen dem Vergabereferenten der BIM und Vertretern der Firma gegeben, die am Ende den Zuschlag erhielt.
Der Anwalt der unterlegenen Baufirma, Hartmut Grams, hatte zuvor vergeblich bei der offiziellen Vergabekammer der Berliner Wirtschaftsverwaltung Beschwerde eingelegt. Diese war jedoch aus personellen Gründen nicht in der Lage, die Beschwerde zu bearbeiten - in "rechtsstaatswidriger Weise" wie am Ende das Kammergericht urteilte.
Die durch die rechtswidrige Vergabe eingetretene Verzögerung zahlt vor allem der Berliner Steuerzahler. Jedes weitere Jahr fallen für den seit 2007 leerstehenden Steglitzer Kreisel allein 650 000 Euro an Betriebskosten an.
Der Fall Steglitzer Kreisel ist dabei nach Recherchen des RBB kein Einzelfall. Danach hält der Personalmangel in der Vergabekammer bis heute an. Insgesamt seien 9 große Bauvergabe-Beschwerden nicht bearbeitet worden, teilte die Berliner Wirtschaftsverwaltung auf RBB-Anfrage mit - Auftragswert mindestens 45 Millionen Euro. Eigentlich schreibt die EU die Beschwerdemöglichkeit bei öffentlichen Aufträgen zwingend vor.
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