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Korrektur der Abfallverzeichnis-Verordnung dringend notwendig

01.12.2016  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Das Deutsche Baugewerbe.

Entsorgungsnotstand bei Dämmstoffen mit HBCD muss beendet werden.

„Die Abfallverzeichnis-Verordnung muss dringend geändert werden, damit Dämmstoffe, die das Flammschutzmittel HBCD enthalten, nicht länger als gefährlicher Abfall eingestuft werden.“ Diese Forderung erhob der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe, Felix Pakleppa, im Vorfeld der Umweltministerkonferenz am 30. November 2016. Denn seit dem 1. Oktober 2016 werden Polystyrol-Dämmstoffe, die mehr als 1g/kg des Flammschutzmittels HBCD (Hexabromcyclododekan) enthalten, von der Abfallverzeichnis-Verordnung als „gefährlicher Abfall“ eingestuft.

Diese Einstufung führt zu erheblichen Entsorgungsengpässen in der Bauwirtschaft, da die thermische Verwertung, die noch bis Ende September problemlos und umweltgerecht möglich war, durch die Müllverbrennungsanlagen nicht mehr realisiert werden kann.

Als Folge der Einstufung als gefährlicher Abfall sind zudem die Entsorgungskosten für HBCD-haltige Dämmstoffe exorbitant gestiegen: Kostete die Entsorgung bislang ca. 200 Euro pro Tonne, so belaufen sich die Entsorgungskosten aufgrund der Neueinstufung nun auf bis zu 7.000 Euro pro Tonne.

Die Steigerung der Entsorgungskosten sowie der seit Oktober bestehende Engpass bei der Verwertung stellen die Unternehmen der Bauwirtschaft aber auch die Auftraggeber vor große praktische und finanzielle Schwierigkeiten. „Insbesondere die Gebäudesanierung kommt ins Stocken. Denn die Unternehmen wissen nicht, wie sie ausgebautes Dämmmaterial wieder loswerden. Das kann nicht im Sinn des Klimaschutzes sein.“ So Pakleppa.

Dass dieser Weg möglich und gangbar ist, zeigt ein Blick nach Österreich. Das dortige Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hat aktuell in einem Erlass bestätigt, dass in Österreich HBCD-haltiges Styropor auch zukünftig als nicht gefährlicher Abfall einzustufen ist. Es darf in Müllverbrennungsanlagen für nicht gefährliche Abfälle weiterhin mit verbrannt werden.

„Vor diesem Hintergrund fordern wir die Umweltminister von Bund und Ländern auf, dem Vorbild Österreichs zu folgen und die Abfallverzeichnis-Verordnung entsprechend zu ändern, damit HBCD-haltige Dämmstoffe zukünftig nicht mehr als gefährlicher Abfall eingestuft werden. Nur so können der drängende Entsorgungsnotstand, die zu beobachtende Kostenexplosion sowie die gravierenden Probleme der bauausführenden Unternehmen und der Bauherren effizient gelöst werden.“ Erklärte Pakleppa abschließend.

 

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