26.01.2023 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V..
DStGB-Präsident Dr. Uwe Brandl, Abensberg, unterstrich, dass die kommunale Wärmeplanung ein zentrales und wichtiges Instrument auf dem Weg zu einer neuen Klima- und Energiepolitik ist. Daher sei es erforderlich, unter enger Einbindung der kommunalen Ebene ein System zu entwickeln, dass sowohl große wie auch kleine Städte und Gemeinden berücksichtige, technologieoffen gestaltet werde und somit individuelle Lösungen vor Ort – insbesondere unter Berücksichtigung des baulichen Bestands – ermögliche. Zahlreiche Einzelpunkte, wie etwa Fragen nach der Verbindlichkeit der Planung, dem möglichen Anschluss von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie der notwendigen finanziellen Förderung werden in den kommenden Wochen auf Bundesebene weiter beraten. Die Bundesregierung plant, spätestens im Sommer 2023 einen Gesetzentwurf zur kommunalen Wärmeplanung vorzulegen.
Mit Blick auf die Städtebauförderung wies Dr. Brandl, der vom DStGB-Beigeordneten Bernd Düsterdiek begleitet wurde, darauf hin, dass das derzeitige Problem hoher Ausgabereste in den Ländern zügig gelöst werden müsse. Die Länder seien aufgefordert, schnellstmöglich die Antrags-, Bewilligungs- und Nachweisverfahren so zu gestalten, dass ein zügiger Mittelabfluss und damit die notwendige Umsetzung von Städtebauprojekten gewährleistet werde. Derzeit unterstützt der Bund die Städtebauförderung mit jährlich 790 Mio. Euro an Mitteln. Diese Finanzausstattung muss langfristig verstetigt und – wenn möglich – auf jährlich 1 Mrd. Euro angehoben werden. Der Bedarf ist angesichts der aktuellen Krisen (Post-Corona-Stadt; Innenstadtstärkung; Soziale Integration; Anpassung an den Klimawandel; Digitalisierung etc.) größer denn je.
Mit Blick auf das Thema Wohnungsbau wies der DStGB schließlich erneut auf die hohe Relevanz der zügigen Schaffung bezahlbaren Wohnraums in Deutschland hin. Nach Expertenschätzung müssten jährlich mindestens 350.000 neue Wohnungen gebaut werden, um den aktuellen Bedarf zu decken. Ein Blick in die Praxis zeigt indes, dass wir hiervon weit entfernt sind. Für 2022 wird von einer Baufertigstellung von max. 250.000 Wohnungen und für 2023 von nur noch ca. 200.000 Wohnungen ausgegangen. Die von der Bundesregierung formulierte Zielmarke von 400.000 neuen Wohnungen, davon 100.000 Wohnungen im geförderten Segment jährlich, ist angesichts der aktuellen Rahmenbedingungen mit Baupreisanstieg, Lieferengpässen und einem Fachkräftemangel nicht zu erreichen. Umso wichtiger ist es, zügig konkrete Maßnahmen für ein bezahlbares Bauen und Wohnen, das auch Maßnahmen zur Bekämpfung der Wohnungslosigkeit umfassen sollte, auf den Weg zu bringen. Neben zügigeren Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie einer gezielten Förderung des seriellen Bauens muss auch die Baulandmobilisierung weiter verbessert werden. Hier können unter anderem die Einführung einer Innenentwicklungsmaßnahme im Baugesetzbuch, ein weiter geschärftes kommunales Vorkaufsrecht, in der Praxis vollziehbare Baugebote oder auch die Etablierung kommunaler Bodenfonds, die durch Bund und Länder unterstützt werden, wichtige Impulse geben.
Bundesbauministerin Geywitz hat zugesagt, den Austausch mit den kommunalen Spitzenverbänden zeitnah fortzusetzen.
Bild: MARIANNE RIXHON (Pexels, Pexels Lizenz)
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