30.01.2013 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: KfW.
Der Bund stellt über das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) für die Verbesserung der bestehenden Zuschussförderung ab sofort und bis 2020 jährlich zusätzliche Bundesmittel i.H.v. 300 Mio. Euro zur Verfügung. Das KfW-Programm Energieeffizient Sanieren wird noch attraktiver: Wer sein Haus oder seine Wohnung energetisch saniert, profitiert künftig von einer Aufstockung der Investitionszuschüsse. Insbesondere private Eigentümer profitieren von höheren Zuschussbeträgen. Die verbesserte Zuschussförderung kann ab sofort direkt bei der KfW beantragt werden.
Bundesbauminister Dr. Peter Ramsauer: "Hausbesitzern, die ihren Wohnraum oder ihre Eigentumswohnung energetisch sanieren möchten, bieten wir durch die neuen KfW-Zuschüsse eine starke finanzielle Unterstützung. Bis einschließlich 2014 stellen wir hierfür 1,5 Milliarden Euro pro Jahr bereit. Ab heute stehen zusätzlich über acht Jahre weitere 300 Millionen Euro jährlich zur Verfügung. Ein kräftiger Schub für die Energiewende."
"40% des Energieverbrauchs in Deutschland entfallen auf den Gebäudebereich. Der Erfolg der Energiewende hängt maßgeblich auch davon ab, inwieweit dort Einsparpotenziale gehoben werden können. Mit der Verbesserung unserer Programme wollen wir gezielt privaten Hausbesitzern die Entscheidung für die Sanierung der 'eigenen vier Wände' erleichtern: Sie können künftig mit bis zu 18.750 Euro einen deutlich höheren Investitionszuschuss von der KfW erhalten. Mit den Programmverbesserungen leisten wir einen weiteren Beitrag für das Gelingen der Energiewende", sagt Dr. Axel Nawrath, Vorstandsmitglied der KfW Bankengruppe.
Verbesserung der Investitionszuschüsse im Einzelnen:
Parallel zu den Verbesserungen bei den Investitionszuschüssen werden auch die Tilgungszuschüsse in der Kreditvariante für die KfW-Effizienzhäuser 70 und 55 (aktueller effektiver Jahreszinssatz 1,00 Prozent) angehoben. Eine Antragstellung wird ab 01.03.2013 über die Hausbanken möglich sein.
Verbesserung der Tilgungszuschüsse in der Kreditvariante im Einzelnen:
Neues KfW Programm für Heizungsanlagen
Ab 01.03.2013 startet die KfW zudem ein eigenes Kreditprogramm zur Förderung von Heizungen auf Basis Erneuerbarer Energien. Die zinsgünstigen Kredite von bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit können in Kombination mit Investitionszuschüssen aus dem Marktanreizprogramm des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Anspruch genommen werden. Gefördert werden beispielsweise der Einbau von thermischen Solarkollektoren, Biomasseanlagen oder Wärmepumpen.
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
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Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
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