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Kellner: „Wir werden den Mittelstand bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung entlasten“

26.06.2024  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Der Parlamentarische Staatssekretär und Mittelstandsbeauftragte der Bundesregierung, Michael Kellner, hat angekündigt, den Mittelstand bei der Erfüllung von Berichtspflichten zur Nachhaltigkeit stärker zu unterstützen.

Kellner sagte Mitte Juni vor über 50 Vertreterinnen und Vertretern der mittelständischen Wirtschaft im Rahmen des Dialog- und Arbeitsprozesses „Mittelstand, Klimaschutz und Transformation“:

Die Transformation hin zu mehr Klimaschutz ist mit hohem Aufwand für die Unternehmen verbunden. Hohe Investitionssummen sind notwendig, um die Produktionsprozesse umzustellen. Umso wichtiger ist der Dialog- und Arbeitsprozess, der genau diese Transformationsbemühungen mit konkreten Maßnahmen unterstützen soll. Vor fast genau zwei Jahren haben wir diesen Prozess ins Leben gerufen – heute war es an der Zeit, eine Zwischenbilanz zu ziehen. Wir haben Fortschritte gemacht, insbesondere angesichts der Krisen, die wir in den letzten Jahren überwinden mussten. Das ist gut so und stimmt mich optimistisch, dass wir gemeinsam unsere Ziele erreichen können. Jetzt gilt es, auf dem Erreichten aufzubauen und die positive gesamtwirtschaftliche Entwicklung für weitere Schritte in die richtige Richtung zu nutzen. Eine der Hauptsorgen der mittelständischen Unternehmen ist die enorme Bürokratiebelastung. Insbesondere die immer umfangreicheren Berichts- und Dokumentationspflichten werden zu Recht kritisiert. Vergleichbare Unternehmensdaten zur Nachhaltigkeit sind wichtig. Ohne Akzeptanz beim Mittelstand werden wir aber keine belastbaren Daten bekommen.

Um den Mittelstand bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu entlasten, verfolgt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz folgende Maßnahmen:

  • Das bewährte Instrument für Nachhaltigkeitsberichte, der Deutsche Nachhaltigkeitskodex, wird zu einem kostenlosen, digitalen Unterstützungsinstrument für die Berichterstattung nach der neuen europäischen Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichtserstattung, der Corporate Sustainability Reporting Directive, weiterentwickelt.
  • Ein zentrales Element des neuen Deutschen Nachhaltigkeitskodex wird ein vereinfachter Eingabestandard sein („KMU-Modul“), der auf dem neuen vereinfachten freiwilligen EU-Berichtsstandard für KMU basieren wird, dem sogenannten „Voluntary SME-Standard“.
  • Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz setzt sich in Brüssel dafür ein, dass dieser neue EU-Berichtsstandard für KMU so mittelstandsfreundlich und praktikabel wie möglich ausgestaltet und als Obergrenze für Abfragen in der Wertschöpfungskette etabliert wird.

Mit der Umsetzung der europäischen Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichtserstattung in deutsches Recht wird die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nochmals deutlich ausgeweitet. Die Zahl der berichtspflichtigen Unternehmen steigt von ca. 500 auf fast 15.000. Mittelständische Unternehmen sind davon nicht unmittelbar betroffen, leiden aber unter den Abfragen ihrer berichtspflichtigen Vertragspartner und Banken. Hier setzen wir mit der Weiterentwicklung des Deutschen Nachhaltigkeitskodex an. Wir vereinfachen den Eingabestandard deutlich und erleichtern damit auch die Mitwirkung der KMU bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung.
– Michael Kellner

An der Dialogveranstaltung „Mittelstand, Klimaschutz und Transformation“ nahmen Verbände unterschiedlicher Branchen der mittelständischen Wirtschaft teil. Neben dem intensiven Austausch zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und zur Weiterentwicklung des Deutschen Nachhaltigkeitskodex diente die Veranstaltung dazu, eine Zwischenbilanz des bisherigen Arbeits- und Dialogprozesses zu ziehen. Dies erfolgte auf Grundlage des Bilanzpapiers Aktionsplan Mittelstand, Klimaschutz und Transformation, das alle relevanten Maßnahmen aufführt, die auf einen wettbewerbsfähigen Mittelstand in der Transformation hinwirken sollen.

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