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Keine Energiewende ohne KWK

29.06.2017  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: REECO GmbH.

Novelle des KWKG verdoppelt Fördervolumen auf 1,5 Milliarden EUR pro Jahr – Stromerzeugung aus KWK-Anlagen soll bis 2020 auf 110 Terawattstunden erhöht werden – in den letzten 5 Jahren 30.000 neue KWK-Anlagen zugelassen.

Um die Ziele der Bundesregierung, die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2050 um 80 bis 95 Prozent gegenüber 1990 zu senken, zu erreichen, sind Effizienzmaßnahmen von entscheidender Bedeutung. Dabei werden die Sektoren Strom und Wärme in den nächsten Jahrzehnten immer stärker zusammenwachsen. In diesem Kontext spielt die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) eine besondere Rolle, da KWK-Anlagen die bei der Herstellung von Strom entstehende Wärme nutzbar machen - bspw. als Wärmeenergie für öffentliche und private Verbraucher.

Mit dem neuen Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) setzt die Bundesregierung Anreize für Investitionen in hocheffiziente und CO2-arme KWK-Anlagen, um den Anteil der Stromerzeugung aus KWK zu erhöhen. Werden bereits etwa 80 % der Fernwärmeerzeugung durch KWK bereitgestellt, wurde das bisher auf die Gesamtnettostromerzeugung bezogene relative Ziel (25 % KWK-Anteil bis 2020) durch das absolute Mengenziel von 110 Terawattstunden bis zum Jahr 2020 sowie 120 Terawattstunden bis 2025 ersetzt. Das große Interesse an der Technologie zeigen auch die aktuellen Zahlen des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) - so wurden allein in den letzten 5 Jahren rund 30.000 Anlagen neu zugelassen.

 

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