02.09.2024 — Rolf Becker. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
Eingerichtet wurde das Transparenzregister 2017 infolge von Änderungen im Geldwäschegesetz (BGBl, Nr. 39, vom 24. Juni 2017, S. 1822 ff) auf der Grundlage einer Umsetzung der 4. Europäischen Geldwäsche-Richtlinie (EU) 2015/840. Die Verpflichtung, ein Transparenzregister zu erstellen, gilt für alle EU-Mitgliedstaaten. Das Register wird von der Bundesanzeiger Verlag GmbH geführt.
Die Aufgabe des Transparenzregisters besteht darin, Angaben zu den „wirtschaftlich Berechtigten“ von juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personengesellschaften zu erfassen. Das wird nämlich gerne über Treuhandschaften und Strohleute verschleiert.
Das Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz GwG) nimmt eine GmbH und dort den Geschäftsführer in die Pflicht, die entsprechenden Informationen einzuholen, aufzubewahren, auf aktuellem Stand zu halten und unverzüglich an das Transparenzregister zur Eintragung zu melden. Die Meldepflicht in Absatz 1 erstreckt sich auch auf spätere Änderungen der Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten, ohne dass es einer Aufforderung durch die registerführende Stelle bedarf.
Unter den wirtschaftlich Berechtigten werden die natürlichen Personen gem. § 19 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 1 und 2 GwG (https://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/) verstanden, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle das Unternehmen letztlich direkt oder mittelbar steht, oder die natürliche Person, auf deren Veranlassung eine Transaktion letztlich durchgeführt oder eine Geschäftsbeziehung letztlich begründet wird. Eine wirtschaftliche Berechtigung wird jedenfalls immer dann angenommen, wenn eine natürliche Person mehr als 25% der Kapitalanteile hält oder mehr als 25% der Stimmrechte kontrolliert. Dabei reicht jede Form von mittelbarer oder faktischer Einflussnahme aus. Eine Einsichtnahme ist jedermann mit berechtigtem Interesse möglich.
Eine wichtige Ausnahme gibt es in § 20 GwG:
Die Pflicht zur Mitteilung an das Transparenzregister nach Absatz 1 Satz 1 gilt als erfüllt, wenn sich die in § 19 Absatz 1 Nummer 1 bis 4 aufgeführten Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten bereits aus den in § 22 Absatz 1 aufgeführten Dokumenten und Eintragungen ergeben, die elektronisch abrufbar sind aus:
1. dem Handelsregister (§ 8 des Handelsgesetzbuchs),
2. dem Partnerschaftsregister (§ 5 des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes),
3. dem Genossenschaftsregister (§ 10 des Genossenschaftsgesetzes),
4. dem Vereinsregister (§ 55 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) oder
5. dem Unternehmensregister (§ 8b Absatz 2 des Handelsgesetzbuchs).
Das ist z. B. der Fall, wenn die Gesellschaft nur durch natürliche Personen gehalten wird und die Gesellschafterliste gem. § 40 GmbH (https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__40.html) beim Handelsregister mit eingereicht wurde. Dort ist im Übrigen in § 40 Abs. 3 GmbHG auch eine Haftung des Geschäftsführers vorgesehen, der bei Verletzung von Meldepflichten den Gläubigern auf einen daraus entstandenen Schaden haftet.
Einer der reichsten Menschen Deutschlands, der als extrem öffentlichkeitsscheu gilt, wollte in einem aktuellen Verfahren eine Zugangsbeschränkung zu seinen Daten erreichen. Er befürchtete Straftaten, er sei gefährdet. Die Anforderungen an ein berechtigtes Interesse für eine Einsichtnahme durch Dritte seien sehr niedrig. Mit den im Transparenzregister verfügbaren Daten lasse sich ein mehr oder weniger umfassendes Profil erstellen (persönliche Identifizierungsdaten, Vermögenslage, Wirtschaftssektoren, Länder, spezifische Unternehmen). Das Verwaltungsgericht Köln entschied jetzt in einem aktuellen Urteil vom 17.07.2024 (Az. 13 K 5996/19), dass dem gestellten Antrag auf Zugangsbeschränkung trotz abstrakter Gefährdung nicht stattgegeben werden könne.
Rechtsgrundlage für den Beschränkungsanspruch ist § 23 Abs. 2 Satz 1 GwG: Auf Antrag des wirtschaftlich Berechtigten beschränkt die registerführende Stelle die Einsichtnahme in das Transparenzregister und die Übermittlung der Daten nach § 19 Abs. 1 GwG vollständig oder teilweise, wenn ihr der wirtschaftlich Berechtigte darlegt, dass der Einsichtnahme und der Übermittlung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls überwiegende schutzwürdige Interessen des wirtschaftlich Berechtigten entgegenstehen…
Schutzwürdige Interessen des Klägers gem. § 23 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 GwG liegen nicht vor. Vom Bestehen solcher Interessen ist auszugehen, soweit tatsächliche Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Betroffenen vorliegen, durch die Einsichtnahme und Übermittlung der Daten Opfer einer Katalogstraftat zu werden. Erforderlich ist das Bestehen einer abstrakten Gefahr, die durch mögliche Einsichtnahmen und Datenübermittlungen begründet oder signifikant erhöht wird. Diese Voraussetzungen liegen hier nicht vor. Der Kläger ist zwar abstrakt gefährdet. Es mangelt indes an der nach § 23 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 GwG erforderlichen Kausalität.
Dem Gericht fehlt die substantiierte Darlegung außergewöhnlichen Umstände.
Gibt es in Ihrer Gesellschaft „Hintermänner“, dann sollten Sie sich als Geschäftsführer um Informationen bemühen, denn Sie haften ggf. den Gläubigern. Das aktuelle Urteil zeigt, dass es auch nur in den seltensten Fällen Zugangsbeschränkungen zu den Daten geben kann, auch nicht für Milliardäre.
Bild: Towfiqu Barbhuiya (Pexels, Pexels Lizenz)
Themen
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Zur Teilnahme am Online-Seminar benötigen Sie Kopfhörer, Lautsprecher oder Ähnliches.
Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen finden Sie in der Anmeldebestätigung, die wir an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse senden.
Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
Wenn Sie keine Werbung/Newsletter mehr zugesandt bekommen möchten, können Sie dies per E-Mail an unseren Kundenservice (abmeldung@dashoefer.de) durchgeben.
Die Anmeldung zu unseren kostenfreien Newslettern ist über unsere Internetseite möglich.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Online-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
Wenn Sie im Bestellvorgang bei „Diesem Teilnehmer eine eigene Bestellbestätigung zusenden?“ ein Häkchen gesetzt haben und die E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person mit der im Feld „Rechnungsanschrift eingeben“ übereinstimmt, werden Ihnen zwei Bestätigungen zugesendet. Sie sind in diesem Fall nicht doppelt angemeldet.
Login
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Benutzerkonto anlegen
Sind Sie auf unserer Website noch nicht registriert? Hier können Sie sich ein neues Kundenkonto bei dashoefer.de anlegen.
RegistrierenHaben Sie Fragen? Kontaktformular
So erreichen Sie unseren Kundenservice:
Telefon: 040 / 41 33 21 -0
Email: kundenservice@dashoefer.de
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Online-Angeboten?
Rückruf vereinbaren
Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren?