12.11.2013 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Immobilienverband Deutschland (IVD).
Trotz aller Warnungen der Wohnungswirtschaft haben sich CDU/CSU und SPD bei ihren Koalitionsverhandlungen auf einen Eingriff in die Vertragsfreiheit beim Makler- und Mietvertrag verständigt.
Die Ankündigung des SPD-Verhandlungsführers der Arbeitsgruppe Verkehr und Bauen, Florian Pronold, das so genannte Bestellerprinzip so festzuschreiben, dass der Mieter künftig von jeglichen Courtageforderungen des Maklers freigestellt wird, lehnt der IVD ab. "Hiermit wird die bisherige Aussage, dass derjenige, der den Makler bestellt, ihn auch bezahlt, ad absurdum geführt", kommentiert IVD-Präsident Jens-Ulrich Kießling den Vorstoß der Koalitionäre. Nach Ansicht des IVD besteht für eine Neuregelung des Maklerrechts kein Anlass. "Der Markt regelt sehr gut, wer die Maklerprovision in welcher Höhe zahlt", so Kießling. "In Regionen mit einem Überangebot an Wohnungen zahlt der Vermieter. In Regionen mit einem erhöhten Bedarf an Wohnungen dementsprechend der Mieter. Für eine Einschränkung der Vertragsfreiheit besteht überhaupt keine Veranlassung. Der bisher hierzu vom Bundesrat formulierte Gesetzestext wäre also eine Mogelpackung, weil danach immer der Vermieter den Makler bezahlen müsste."
Außerdem hat Bundesbauminister Dr. Peter Ramsauer (CSU) zusammen mit Florian Pronold (SPD) am Dienstag, dem 05. November 2013, bekannt gegeben, dass die bereits angekündigte Mietpreisbremse in Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten umgesetzt werden soll. Das heißt, dass dort die Mieten bei einer Wiedervermietung nur maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen. In welchen Städten die Maßnahme greifen soll, legen die Bundesländer fest. Der Immobilienverband IVD kritisiert dieses Vorhaben, da Investitionen zur Verbesserung des Gebäudebestands künftig unterbleiben. "Die Mietpreisbremse richtet sich langfristig gegen die Mieter, obwohl diese davon profitieren sollen", sagt Kießling. Außerdem konterkariere die Mietpreisbremse auch die politischen Ziele zum Klimaschutz und dem demografischen Wandel. "Das Mietniveau ist dann vielleicht niedriger, aber freie Wohnungen gibt es trotzdem nicht. Zudem sind die Wohnungen in einem schlechteren Zustand", unterstreicht Kießling. Hinzu kommt, dass den Mietsuchenden mit geringem Einkommen die Mietpreisbremse nicht zu Gute kommt. Ein Vermieter wird sich auch bei einer Deckelung der Mieten immer für denjenigen mit der höchsten Bonität als Mieter entscheiden.
Zusätzlich zur Deckelung der Neuvertragsmieten ist geplant, die Kappungsgrenze im Bestand weiter herabzusetzen. Innerhalb von vier Jahren soll die Miete nur noch um 15 Prozent erhöht werden dürfen. "Würden die Mieten linear steigen, wäre das kein Problem", sagt Kießling. Mieten folgten aber Zyklen, so dass sie teilweise stagnieren oder sinken, um dann in einigen Jahren deutlich zu steigen. "Die Herabsetzung der Kappungsgrenze nimmt Vermietern die Möglichkeit, in diesen Perioden die Miete anzupassen", erklärt Kießling. "Vermieter werden daher künftig noch sehr viel stärker darauf achten, die Mieten regelmäßig anzuheben."
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