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IVD fordert Übergangsfrist für Inkrafttreten des sogenannten Bestellerprinzips

17.03.2015  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Immobilienverband Deutschland (IVD).

Der Immobilienverband IVD fordert eine Übergangsregelung für das Inkrafttreten des sogenannten "Bestellerprinzips". "Ohne eine solche Regelung wird es zu einer Rechtsunsicherheit kommen, wer den Immobilienmakler für die Wohnungsvermittlung bezahlt", sagt Jürgen Michael Schick, Vizepräsident des IVD.

Es herrsche Verunsicherung, wer den Makler bezahlen muss, wenn der Vermieter den Auftrag zur Vermietung noch vor Inkrafttreten der Neuregelung erteilt hat. Da dieser Auftrag aufgrund der bisherigen Rechtslage für den Vermieter provisionsfrei war, kann es nicht sein, dass auch der Mieter nichts zahlen muss. Der IVD fordert daher eine Übergangsregelung, nach der die Neuregelung erst für die Fälle gilt, in denen der Vermieter den Auftrag zur Vermittlung nach Inkrafttreten des Gesetzes erteilt hat.

Zudem fordert der IVD eine Frist von mindestens drei Monaten zwischen Verkündung im Bundesgesetzblatt und Inkrafttreten des "Bestellerprinzips", damit Makler die Möglichkeit haben, sich auf die Neuregelung einzurichten. Die Forderung nach einer angemessenen Frist steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Im Wege einer einstweiligen Anordnung hat das Gericht auf Antrag eines Call-Center-Unternehmers den Zeitpunkt des Inkrafttretens einer Änderung des Telekommunikationsgesetzes als zu früh erachtet (BVerfG vom 4. Mai 2012, Az. 1 BvR 367/12). Die vom Gesetzgeber gewählte Frist war zu kurz bemessen, um sich auf die neue Rechtslage einzustellen. "In der vorliegenden Situation ist ebenfalls eine gewisse Vorbereitungszeit für die Wohnungsvermittler erforderlich, zumal die vorliegende Regelung sehr kompliziert ist", sagt Schick. "Eine Provisionspflicht des Wohnungssuchenden ist nur noch in sehr engen Grenzen möglich, die zunächst erst einmal rechtlich ausgelotet werden müssen. Wird keine angemessene Frist gewährt, wird der wahre Wille der Politik endgültig erkennbar – es soll den Wohnungsvermittlern geschadet werden."

Das Mietrechtsnovellierungsgesetz, mit dem u. a. das sogenannte Bestellerprinzip umgesetzt werden soll, wurde am Donnerstag, den 05. März 2015, durch den Bundestag verabschiedet.


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