07.07.2015 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bremer Inkasso GmbH.
Aber nicht nur Unternehmen geben Arbeiten an Dienstleister ab, auch das Serviceangebot für Haushalte wächst. Da lässt man sich die Fenster putzen, bringt Hemden zum Bügeln, lässt sich Einkäufe nach Hause liefern usw. Umso verwunderlicher ist es da, dass das Inkassowesen nach wie vor für viele, Unternehmer wie Privatpersonen, ein Bereich ist, auf den sie noch nie zurückgegriffen haben.
Die Beauftragung eines Inkassounternehmens ist dabei, wenn man so will, auch nur die Auslagerung eines Teilbereiches alltäglicher Unternehmensführung, nämlich des Forderungseinzugs. Man beauftragt ein außenstehendes Unternehmen damit, offene Forderungen bei Schuldnern zu realisieren, damit die eigene Buchhaltung von diesem Vorgang entlastet werden kann, der Geld, Zeit und Personal bindet. Auch Privatpersonen können diese Dienstleistung nutzen. „Besonders bei Klein- und mittelständischen Unternehmen ist es, wie wir beobachten können, oft die direkte Nähe zum Schuldner – vielleicht die persönliche oder langjährige geschäftliche Beziehung – die ein eigenes konsequentes Mahnwesen erschwert“, so Bernd Drumann, Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH. „Man tut sich schwer, offene Rechnungen einzufordern, da man die Beziehung zum Schuldner nicht gefährden möchte, sei es, dass man ihn als Kunden nicht verlieren möchte oder einen Bruch im geschäftlichen Umfeld befürchtet. Diese falsche Rücksichtnahme führt nicht selten dazu, dass der Gläubiger selbst in finanzielle Schwierigkeiten gerät. Damit ist dann erst recht keinem gedient. Eine ‚dritte Person‘, Hilfe von außen, kann da die benötigte Distanz schaffen.“
Im Gegensatz zum Begriff Rechtsanwalt, der sofort mit juristischem Beistand in Verbindung gebracht wird, sind Assoziationen zum Begriff Inkasso oft mehr als vage bis überhaupt nicht vorhanden – oder gar negativ. Neben vielen anderen Aufgaben, die Rechtsanwälte übernehmen, können sie auch Gläubigern im Bereich des Forderungseinzugs behilflich sein. „Nichts anderes tut ein Inkassounternehmen. Und das, im Gegensatz zu Rechtsanwälten, ausschließlich. Inkasso ist etwas, was jeden Tag um uns herum passiert: Es bezeichnet den Einzug von Forderungen. So einfach ist das“, erklärt Bernd Drumann. „Im Bereich der Gastronomie werden in Österreich die Kassierer als Inkassanten bezeichnet, und auch bei uns denkt sich wohl keiner etwas dabei, wenn im Lokal der Kellner fragt: ‚Kann ich bitte kassieren?‘ Ganz zu schweigen von der Kassiererin im Supermarkt.“
„Kann man selbst Forderungen nicht realisieren, sollte man als Unternehmer nicht zu lange damit warten, sich Hilfe von außen zu holen. Es ist niemandem damit gedient, wenn man als Gläubiger aus falsch verstandener Rücksichtnahme gegenüber dem Schuldner/Kunden selbst in Zahlungsschwierigkeiten gerät, weil zu viele offene Forderungen die Liquidität gefährden. Die Beauftragung eines Inkassounternehmens geht meist einfacher und unkomplizierter, als viele vermuten. Wir“, so Drumann, „brauchen z. B. für eine Beauftragung vom Gläubiger lediglich eine Kopie der Rechnung oder einen Kontoauszug sowie eine Kopie der 1. Mahnung oder Angabe der Mahndaten. Nach Prüfung, ob die Forderung rechtens ist und Zahlungsverzug vorliegt, werden wir sofort tätig. Während des gesamten Verfahrens bleiben wir Ansprechpartner für den Gläubiger, der sich jederzeit über den Stand seines Auftrags informieren kann.“ Die Konditionen der Inkassounternehmen sind zum Teil recht unterschiedlich, das Inkassowesen ist gesetzlich aber klar geregelt und zur Transparenz verpflichtet. Bei der Auswahl eines seriösen Inkassobüros sollte man darauf achten, dass es Mitglied im Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU) ist.
In der Regel gilt, dass der Schuldner den Verzugsschaden – alle Kosten, die dem Gläubiger dadurch entstehen, dass der Schuldner mit der Forderung an ihn in Verzug gekommen ist (dazu gehören i.d.R. auch Inkassokosten) – zu tragen hat. „Man sollte daher die Beauftragung eines Rechtsanwalts oder eines Inkassobüros nicht scheuen, schon gar nicht, wenn die eigene Zahlungsunfähigkeit durch verlorene Forderungen droht“, lautet Drumanns Appell. „Laut BDIU führen Inkassounternehmen jährlich bis zu 5 Milliarden Euro der Wirtschaft wieder an Liquidität zu. Das zeigt, dass man als Gläubiger mit seiner Forderung nicht alleine dasteht. Es zeigt auch, dass es ein völlig üblicher Vorgang ist, sich Hilfe von außen zu holen und den Forderungseinzug ‚auszulagern‘ – und da, wenn man selbst nicht weiter kommt, auch dringend geboten. Beim überwiegenden Teil der an uns abgegebenen Aufträge können wir außergerichtliche Einigungen erzielen. Angesichts der zuvor genannten Zahlen wird deutlich, dass Inkasso kein unbekanntes Wesen mehr ist, sondern ein wesentlicher und wichtiger Bestandteil der deutschen Wirtschaft.“
Mit den eigenen Unzulänglichkeiten geht man oft sehr barmherzig und verständnisvoll um. Mit denen der anderen eher nicht. Und so sieht manch einer das mit dem Bezahlen von Rechnungen bei sich selbst eher locker – möchte man doch zu gerne haben, was alle haben, auch wenn man es sich nicht leisten kann – und übersieht aber dabei, dass alle Verbraucher die Forderungsausfälle von Unternehmen letztlich mit bezahlen. Auch man SELBST. Auf Grund der Zahlungs(un)moral sind Unternehmen gezwungen, Forderungsausfälle bei der Preisgestaltung in die Kalkulation mit einfließen zu lassen. Der Preis einer Ware erhöht sich und wird an den Verbraucher weitergegeben. Die Inkassowirtschaft kann durch Realisierung von Forderungen der Unternehmen u.a. dazu beitragen, dass Forderungsausfälle erst gar nicht auf die Verbraucher umgelegt werden müssen. Sie hilft Insolvenzen zu verhindern und dadurch Arbeitsplätze zu erhalten, stärkt die Wirtschaft und entlastet die Gerichte durch zumeist außergerichtlich realisierten Forderungseinzug.
„Die Dienstleistung, berechtigte Forderungen von einem Inkassobüro einziehen zu lassen, kann jeder nutzen. Das Inkassowesen ist klar gesetzlich geregelt und transparent. Und weil dem so ist, sollte man auch als Schuldner bei Post vom Inkassobüro nicht auf stur schalten sondern auf jeden Fall reagieren. Untätigkeit schützt nicht vor eventuellen Konsequenzen. Im Gegenteil. Schnelles Reagieren kann ggf. vor vermeidbaren Folgekosten bewahren. Irren ist menschlich. Auf beiden Seiten. Sollte eine angemahnte Forderung berechtigt sein, muss man zu dem verursachten Schaden stehen. Man sollte mit dem Inkassobüro über Rückzahlungsmodalitäten wie z. B. mögliche Ratenzahlung sprechen. Ist eine Forderung unberechtigt, weil sie vielleicht schon längst nachweislich beglichen wurde, entstehen dem vermeintlichen Schuldner keinerlei Kosten! Eigentlich gilt der Spruch: ‚dein Freund und Helfer‘ einer anderen Berufsgruppe. Die Inkassounternehmen aber helfen der Wirtschaft“, so Bernd Drumann abschließend. „Letztlich sogar uns allen. Daran kommt man nicht vorbei.“
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