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Initiative - Für eine faire Neuverteilung der Energiewendekosten

18.07.2017  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Deutscher Mieterbund.

Unterstützung und besseres Vorankommen der Energiewende sichern.

Der erfolgreiche Ausbau der erneuerbaren Energien im Strommarkt hat die Energiewende international bekannt gemacht. In Deutschland wird dieser Weg bei großen Teilen der Bevölkerung weiter unterstützt: 2016 ergab eine Umfrage im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands 79 Prozent Zustimmung der befragten privaten Verbraucherinnen und Verbraucher zu den Zielen der Energiewende. Diese hohe Zustimmung gilt es beizubehalten, gleichzeitig müssen wir einerseits zum Erreichen der Klimaziele den Einsatz von erneuerbaren Energien für Wärme und Verkehr deutlich verstärken andererseits die Finanzierung für die Verbraucher gerechter gestalten. Das ist nur durch eine Reform der Energiewendefinanzierung möglich.

Mehr Klimaschutz:

Durch einen stärker sektorenübergreifenden Einsatz von Strom, soweit er aus Erneuerbaren erzeugt wurde, ließe sich die Dekarbonisierung der Energieversorgung wesentlich schneller verwirklichen und gleichzeitig die EEG-Umlage senken. Strom ist heute mit Steuern, Abgaben und Umlagen im Wettbewerb gegenüber Energieträgern im Wärme- und Verkehrsbereich stark belastet.

Die Preise für Heizöl, Benzin und Diesel sind darüber hinaus seit 2012 deutlich gesunken; Heizöl und Diesel werden sogar steuervergünstigt verkauft. Die Umlagen im Stromsektor sind parallel gestiegen. Dies führt dazu, dass es insbesondere Wärmestromanwendungen auf Basis erneuerbarer Energien schwer haben, mit rein fossilen Heizlösungen zu konkurrieren. Die Ausweitung der Energiewende auf den Wärmemarkt aber auch der Umstieg auf Elektromobilität im Verkehr werden durch diese Fehlanreize massiv behindert.

Mehr Finanzierungsgerechtigkeit:

Die Kosten der Energiewende sind heute ungleich verteilt, was sich insbesondere bei der Finanzierung der EEG-Umlage zeigt. Obwohl die privaten Haus- halte nur 25 Prozent des in Deutschland produzierten Stroms verbrauchen, müssen sie 36 Pro- zent der EEG-Umlage stemmen. Für Handel und Gewerbe ist die Situation ähnlich gelagert.

Von der EEG-Umlage sind allein rund 1,4 Cent/kWh zur Finanzierung der Industrieprivilegien der Besonderen Ausgleichsregelung bestimmt. Diese ungleiche Belastung der Verbraucher könnte durch eine Steuerfinanzierung gemindert werden. Darüber hinaus würde so der unter- schiedlichen Leistungsfähigkeit der Privathaushalte mehr Platz eingeräumt. Eine weitgehende Abschaffung der Stromsteuer könnte den Strompreis noch einmal um zwei Cent/kWh senken.

Der Vorteil der Nutzung sauberer Energieträger muss sich endlich auch in der Energierechnung widerspiegeln. Nur so gibt es einen Anreiz für mehr Investitionen in den Klimaschutz. Die un- terzeichnenden Verbände appellieren daher an die Politik, die Finanzierung der Energiewende- ausgaben zu reformieren.

Zentrale Prämissen einer solchen Reform sollten sein:

Energieträger- und sektorenübergreifende Umschichtung der EEG-Kosten unter Einbezug der Sektoren Wärme und Verkehr, wobei die Energieträger entspre- chend ihrer Treibhausgasemissionen (CO2) belastet werden

Verminderung der EEG-Umlage durch Auslagerung des Kostenanteils für die Industrieausnahmen beim EEG in den Staatshaushalt

Abschaffung der Stromsteuer (bis auf den EU-Mindeststeuersatz)

Die Einführung eines flankierenden CO2-Mindestpreiseses im Stromsektor kann die EEG- Umlage in Folge niedriger Differenzkosten weiter senken. Die vorgeschlagenen Maßnahmen senken in Kombination den Strompreis und müssen in ihrer Summe die Verbraucherhaushalte entlasten. Die Initiative sichert so die Zustimmung und aktive Mitgestaltung der aller Verbrau- cher bei der Energiewende auch in den nächsten Jahren und ebnet den Weg für das Erreichen der Klimaziele.

Klaus Müller, Vorstand Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv):

„Industrieausnahmen sollten aus Steuermitteln und nicht über den Strompreis finanziert werden. Die Stromsteuer ist nicht mehr zeitgemäß und muss abgeschafft werden. Der Strompreis würde entschlackt, Verbraucherinnen und Verbraucher würden finanziell entlastet.“

Robert Busch, Geschäftsführer, Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne):

„Ohne eine emissionsspezifische Belastung der Energieträger wird es nicht gelingen, die Klimaziele zu erreichen. Eine neue Bundesregierung muss dieses Thema umgehend angehen und die starke Belastung des Strompreises mit Steuern, Abgaben und Umlagen reduzieren. Es geht nicht um neue Subventionen, sondern um die Beseitigung von Wettbewerbsnachteilen für saubere Lösungen in der Wärme und Mobilität.“

Lukas Siebenkotten, Bundesdirektor Deutscher Mieterbund e.V. (DMB):

„Eine Verteuerung fossiler Brennstoffe darf nicht zu einer Mehrbelastung für Mieter führen. Sie muss beispielsweise von den für die Heizungsanlage verantwortlichen Betreibern getragen und darf nicht über die Heizkostenabrechnung als reine Durchlaufposition auf Mieter abgewälzt werden."

Prof. Dr. Kai Niebert, Präsident Deutscher Naturschutzring (DNR):

„Eine CO2-Bepreisung auch im Wärme- und Verkehrsbereich ist entscheidend, um die Sektorenkopplung als Voraussetzung für eine erfolgreiche Dekarbonisierung voranzubringen.“

Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer Handeslverband Deutschland (HDE):

„Die Energiewende ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die Kosten müssen fair verteilt werden. Derzeit sind Handel und Verbraucher überproportional belastet. Deshalb ist es höchste Zeit, die Stromsteuer und unnötige Umlagen abzubauen sowie die ungerechten Ausnahmereglungen für die Industrie zu reduzieren.“

Dr. Ursula Prall, Vorstandsvorsitzende Stiftung OFFSHORE-WINDENERGIE:

„Die Offshore-Windenergie zeichnet sich durch hohe und stetige Windgeschwindigkeiten aus, weshalb Windparks auf hoher See doppelt so viel Strom wie vergleichbare Anlagen an Land produzieren. Das bringt Stabilität in das Stromerzeugungssystem. Zugleich sinken die Stromgestehungskosten bei Offshore-Wind nach einer Markteinführungsphase in diesem Jahrzehnt deutlich. Sie gehen bis Mitte der 20er Jahre weiter nach unten, wie die jüngsten Ausschreibungsergebnisse eindrucksvoll belegen.“



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