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Inflationsschutz: Wertsteigerung im Altbau

25.08.2022  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Postbank AG.

Die Inflation hat über sieben Prozent erreicht. So hohe Preissteigerungsraten haben die Deutschen zuletzt vor über 40 Jahren erlebt. Immobilien können da als Inflationsschutz dienen. Wer in eine Klimaschutz-Sanierung seines Hauses investiert, schafft echte Werte.

Im eigenen Haus kann man sich meist glücklich schätzen. Während die Preise für Lebensmittel oder Benzin immer neue Höhen erklimmen, steigen Häuser je nach Lage und Ausstattung im Wert. Zwischen 2010 und 2020 sind die Preise für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen durchschnittlich um 65 Prozent geklettert. Und die Preise steigen weiter.

Handeln statt zögern

Viele Hausbesitzende zögern mit einer Modernisierung ihres Altbaus, so das Ergebnis einer Umfrage der BHW Bausparkasse zu Beginn des Jahres. „Die Inflation ist nun ein weiteres starkes Argument zum Handeln“, ist Jan Ebert von BHW sicher. „Vor allem Investitionen in Klimaschutz-Maßnahmen können für eine Wertsteigerung der Immobilie sorgen.“ Das kann ein Heizsystem mit erneuerbaren Energien sein oder die Dämmung der Fassade, die hohen Wärmeverlusten einen Riegel vorschiebt. Die verbesserte Bilanz ist dann im Energieausweis für das Haus schwarz auf weiß nachzulesen.

Weniger fossile Energie verbrauchen

Maßnahmen wie die Isolierung von Fassaden und Solarwärme vom Dach zahlen sich aus. Besonders gilt dies 2022, während die Verbraucherpreise für Energie um über 22 Prozent steigen. Wer statt fossiler Brennstoffe erneuerbare Energien nutzt, muss sich auch weniger Sorgen über die Zuverlässigkeit der Gas- und Ölversorgung machen. Der Staat steuert Fördermittel bei: Für Investitionen in Heizung und erneuerbare Energien ist die BAFA zuständig. Programme zur finanziellen Unterstützung einer energieeffizienten Sanierung laufen über die KfW, die bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten übernimmt. „Ein guter erster Schritt ist es, einen zertifizierten Energieberater für die Planung zu beauftragen“, empfiehlt Jan Ebert. Zumal die KfW 50 Prozent des Beraterhonorars übernimmt.

Bild: GregMontani (Pixabay, Pixabay License)

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