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In 4 Schritten zum Baukindergeld

23.07.2020  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Bausparkasse Schwäbisch Hall AG.

Noch bis Ende des Jahres gibt es für Familien Baukindergeld: Mit bis zu 12.000 Euro pro Kind unterstützt der Staat beim Kauf oder Bau der ersten eigenen vier Wände. Von der Förderung profitiert jedoch nur, wer bis zum 31. Dezember die Baugenehmigung oder den Kaufvertrag vorliegen hat. Davor gibt es für Eltern einiges zu tun.

Das Baukindergeld ist eine staatliche Maßnahme zur Förderung von Wohneigentum. Das Gesetz wurde 2018 eingeführt und läuft zum 31. Dezember 2020 aus. „Das heißt: Nur Familien, die bis Jahresende ihre Baugenehmigung oder ihren Kaufvertrag unterzeichnen, können noch Baukindergeld erhalten“, erklärt Baufinanzierungsexperte Ralf Oberländer von Schwäbisch Hall.

Schritt 1: Voraussetzungen für Baukindergeld prüfen

Einen Anspruch auf Baukindergeld haben Familien mit minderjährigen Kindern, die erstmalig Wohneigentum erwerben. Zudem darf das zu versteuernde Jahreseinkommen mit einem Kind 90.000 Euro nicht übersteigen. Dieser Betrag erhöht sich mit jedem weiteren Kind um 15.000 Euro. Maßgeblich für die Gewährung der Förderung sind die durchschnittlichen Einkünfte des zweiten und dritten Jahres vor Antragstellung. Tipp: Ihr zu versteuerndes Haushaltseinkommen finden Eltern am schnellsten auf dem Einkommensteuerbescheid.

Weitere Voraussetzung: Der Antragsteller muss für das im Haushalt lebende minderjährige Kind kindergeldberechtigt sein oder mit dem Kindergeldberechtigten in einem Haushalt leben. Für jedes Kind erhalten Familien einen Zuschuss von 1.200 Euro im Jahr. Die Förderung läuft maximal zehn Jahre. Wird sie über diesen Zeitraum beantragt, hat die Familie ein Plus von 12.000 Euro je Kind.

„Baukindergeld können Familien neben anderen Förderungen in Anspruch nehmen, zum Beispiel Wohn-Riester“, rät Oberländer. „Welche Förderungen in Frage kommen, lassen sich Eltern am besten individuell von einem Berater erklären.“ In Bayern zum Beispiel können Eltern das Baukindergeld um bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr aufstocken. Teilweise fördern auch Städte und Gemeinden den Bau oder Kauf von Wohneigentum.

Schritt 2: Nach Kassensturz entscheiden – Hausbau oder Kauf?

Noch in diesem Jahr bauen oder kaufen – das ist für viele, die bereits in der Planung stecken, auch eine Frage des Budgets. Wer aber sein Baugrundstück schon ausgewählt oder die Gebrauchtimmobilie schon genau im Auge hat, sollte dringend prüfen, ob der Immobilienerwerb noch in diesem Jahr möglich ist. Denn egal, ob Eltern das Baukindergeld für einen Neubau oder den Erwerb einer Bestandsimmobilie nutzen: die Förderhöhe bleibt gleich. Bei Gebraucht­immobilien können Modernisierungen, die das momentane Finanzierungsbudget überschreiten, auch im Nachgang realisiert werden.

Schritt 3: Bau oder Kauf schriftlich festhalten

Ob Kauf oder Bau: Wer Baukindergeld beantragen will, muss bis zum 31. Dezember 2020 den Vertrag beim Notar unterzeichnen. Für Bauherren ist dies die Baugenehmigung, für Immobilienkäufer der Kaufvertrag. „Der Anspruch auf Baukindergeld gilt nur für notariell geschlossene Kaufverträge und Baugenehmigungen, die noch in diesem Jahr neu abgeschlossen beziehungsweise erteilt werden“, erläutert der Experte von Schwäbisch Hall.

Schritt 4: Einzug und Antragstellung

Den Antrag stellen Eltern nach ihrem Einzug online bei der KfW. Das muss nicht zwischen Umzugskisten geschehen: Familien haben sechs Monate nach Einzug Zeit für den Antrag. Als Nachweis gilt die Meldebescheinigung. Wer eine bereits selbstgenutzte Wohneinheit erwirbt, für den läuft die Antragsfrist von sechs Monaten ab Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags. Spätestens am 31. Dezember 2023 muss der Antrag gestellt sein.

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