20.12.2016 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: immobilienscout24.de.
Die diesjährig niedrigen Heizöl- und Gaspreiskosten scheinen die Einstellung zum Thema Energieeffizienz zu beeinflussen: So ist im Vergleich zu 2011 die Bedeutung der Energiebilanz als absolutes Entscheidungskriterium beim Immobilienkauf deutlich gesunken, und zwar um rund 10 Prozentpunkte (von 26,0 Prozent auf 15,7 Prozent). Die Mehrheit der Befragten gibt zwar weiterhin noch an, dass die Energieeffizienz des Objekts wichtig sei (57,3 Prozent), aber dieser Aussage stimmten im Vorjahr noch 62,8 Prozent zu (2011: 60,2 Prozent).
Bei der Bewertung des energetischen Zustandes einer Immobilie achten die Deutschen vor allem auf eine moderne Heizungsanlage und Fenster mit Mehrfachverglasung, gefolgt von einer guten Dach- und Außendämmung. Das Vorhandensein einer Solarthermieanlage oder einer Kellerdeckendämmung hingegen ist für weit weniger Befragte relevant, nur jeder 14. Kaufinteressent legt darauf besonderen Wert (jeweils 6,6 Prozent).
Der 2008 eingeführte Energieausweis soll für Transparenz im Hinblick auf die Energiekosten eines Wohnobjektes sorgen. Doch das Dokument verstehen immer weniger: Knapp ein Drittel (28,5 Prozent) der Umfrageteilnehmer fühlen sich hierzu nicht gut informiert, 2011 gaben dies knapp ein Viertel der Befragten an (22,2 Prozent). „Teilweise hilfreich“ lautet das Urteil von gut der Hälfte (53,2 Prozent) und nur für jeden Neunten (11,2 Prozent) hat der Energieausweis einen Mehrwert. Ein seit Jahren währender Kritikpunkt ist, dass der Energieausweis zwar über den Energieverbrauch, vielfach aber nicht über den energetischen Zustand der Immobilie Auskunft gibt. Bemängelte das vor fünf Jahren noch jeder vierte Studienteilnehmer (25,5 Prozent), ist das inzwischen für die Mehrheit (53 Prozent) Grund zur Kritik.
Für das aktuelle Immobilienbarometer befragten ImmobilienScout24 und Interhyp 1.904 Interessenten von Kaufimmobilien in Deutschland. Die Erhebung fand im Oktober 2016 statt.
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Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
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