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Hinweise zur Erteilung allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassungen für Nachrüstsätze zum Einbau in bestehende Abwasserbehandlungsanlagen zur Herstellung von Kleinkläranlagen

18.10.2017  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Deutsches Institut für Bautechnik.

Für Kleinkläranlagen ohne CE-Kennzeichnung auf der Grundlage der Bauproduktenverordnung (BauPVO) können weiter allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen erteilt werden. Dies gilt auch für Nachrüstsätze zum Einbau in bestehende Abwasserbehandlungsanlagen zur Herstellung von Kleinkläranlagen.

Die harmonisierten europäischen Normen DIN EN 12566-3, 12566-6 und 12566-7 gelten nur für vorgefertigte und/oder vor Ort montierte Anlagen zur Behandlung von häuslichem Schmutzwasser für Baureihen von bis zu 50 Einwohnern, bei denen alle vorgefertigten Bauteile im Werk oder vor Ort durch einen Hersteller eingebaut und als Ganzes geprüft werden. Die in den Anwendungsbereich dieser harmonisierten Normen fallenden Kleinkläranlagen werden als Gesamtsystem, d.h. Behälter mit den erforderlichen Einbauteilen, in Verkehr gebracht.

Nachrüstungen klärtechnischer Technologien (z.B. für die Abwasserbelüftung oder den Einbau von Filtern) in bereits eingebauten Behältern sind nicht Gegenstand der europäischen Normen. Nachrüstungen werden eingesetzt, um bestehende Abwasserbehandlungsanlagen zu ertüchtigen. Hierfür werden nicht nur in Verantwortung des Herstellers der Nachrüstung werkmäßig hergestellte Bauprodukte (Nachrüstsatz) verwendet, sondern es wird auch auf vorhandene Bausubstanz zurückgegriffen. Dies gilt insbesondere für die Behälter, deren erforderliche Leistungsmerkmale unter Berücksichtigung ihrer vorhergehenden Nutzung nicht festgestellt sind.

In den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen für die Nachrüstung werden neben den Anforderungen an die Überprüfung der Standsicherheit, Dauerhaftigkeit und Wasserdichtheit des eingebauten Behälters und dessen eventuell erforderliche Sanierung (bauaufsichtliche Belange) auch die wasserrechtlichen Anforderungen, wie Ablaufklasse, Einbau, Inbetriebnahme, Betrieb und Wartung (auf der Grundlage der Prüfung der Reinigungsleistung) geregelt.

Das DIBt hat Mitte 2017 die ersten allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen für Nachrüstsätze zum Einbau in bestehende Abwasserbehandlungsanlagen zur Herstellung von Kleinkläranlagen erteilt. Sie sind im Zulassungsverzeichnis unter 55.8 (Z-55.8-lfd. Nummer) zu finden.

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