12.04.2016 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Finanzverwaltung NRW.
Große Steuersummen systematisch und gezielt über dubiose Offshore-Konstruktionen zu hinterziehen, ist nicht nur illegal, sondern auch ein Verbrechen an der Gemeinschaft. Die Helfershelfer, also Banken, Anwalts- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, sind ebenso in Haftung zu nehmen, wie die Hinterzieher selbst.
Dafür müssen wir mehr Licht ins Dunkel dieser Schattenwelt bringen. Die Adresse richtet sich an die Finanzminister der G20-Staaten. Es ist ihr Job, dafür zu sorgen, dass möglichst viele, idealerweise alle Staaten am automatischen Informationsaustausch teilnehmen und kooperieren. Zusätzlich müssen sie zeitnah Unternehmensregister einrichten, die Angaben zu den wirtschaftlich Begünstigten von Unternehmen machen. Das muss ein völkerrechtlicher Vertrag regeln, der die Empfehlungen der OECD um-setzt.
Wer hierbei nicht mitmacht, muss die Konsequenzen spüren. Die „schwarze Liste“ der OECD zu nichtkooperierenden Staaten muss angepasst und verschärft werden. Ein Durchmauscheln darf es künftig nicht mehr geben. Im Dezember diesen Jahres beginnt auch die G20-Präsidentschaft Deutschlands. Ausreden, ausweichen, auf die lange Bank schieben – das wird sich der deutsche Finanzminister dann nicht mehr leisten können.
Natürlich hat Europa eine gewichtige Rolle. Die EU hat die Größe und den Hebel, um international neue Ansätze durchzusetzen. Der nächstliegende Schritt ist die Verschärfung der Aufsicht über die Helfer und Helfershelfer, die im Massengeschäft Briefkastenfirmen in Offshore-Staaten einrichten. Jedes einzelne Geschäft soll und muss meldepflichtig werden, um genau erfassen zu können, was es mit dem Geschäft auf sich hat. Einmal mehr: wer nicht kooperiert, wird unmittelbar bestraft und hart sanktioniert. Es muss in Anbetracht der Dimension und Schwere der Verbrechen sogar so weit gegangen werden, dass Finanzanlagen in Offshore-Gebieten grundsätzlich und ohne Ausnahme verboten werden. Anonyme Finanzgeschäfte mit Offshore-Gebieten dürfen keine Chance mehr auf Erfolg haben.
Zusätzlich müssen die Empfehlungen der OECD zur Bekämpfung von Gewinnverlagerung und Gewinnoptimierung international tätiger Unternehmen endlich und vollständig umgesetzt werden. Lücken in der Besteuerung, wie z. B. die Steuervergünstigungen für spezielle Einkünfte aus Lizenzen oder Patenten, sogenannte „weiße Einkünfte“, müssen der Vergangenheit angehören. Derzeit ermöglichen unterschiedliche nationale Regelungen, dass Einkünfte in keinem der beteiligten Staaten besteuert werden. Das darf es nicht länger geben. Zudem muss die Einführung einer gemeinsamen Grundlage für die Körperschaftsteuer inklusive Mindeststeuersätze ganz oben auf die Tagesordnung.
Auch Nationalstaaten haben aber Handlungsmöglichkeiten. Dazu gehören etwa schmerzhafte Sanktionen gegen die geschäftsmäßige Beihilfe zu Geldwäsche und Steuerhinterziehung durch Banken. Das Aufsichtsrechts ist hier in der Pflicht. Vorgeschlagen hatte das im Jahr 2013 bereits der Bundesrat, aber die CDU blockiert bislang die Umsetzung. Die Sanktionen reichen bis zum Entzug der Banklizenz und der zivilrechtlichen Haftung für den Schaden über Geldbußen.
Unternehmen, die sich an solchen illegalen Aktivitäten beteiligen, müssen deutlichere Konsequenzen spüren. Staatsanwaltschaften müssen auch bei Ordnungswidrigkeiten die Pflicht haben, zu ermitteln. Und Steuerpflichtige in Deutschland, die Geschäftsbeziehungen zu oder in Staaten auf der „schwarzen Liste“ unterhalten, müssen erhöhte Mitwirkungspflichten gegenüber der deutschen Steuerverwaltung auferlegt werden. Und wieder: Bei Nichtkooperieren wird hart sanktioniert, und zwar bis hin zum Zugriff auf das gesamte aus den Straftaten herrührende Vermögen. Die Strafverjährung wird verschärft.
In Deutschland war Geldwäsche zu lange zu einfach. Deswegen muss sie nun schärfer bestraft werden, als die EU es derzeit noch vorschreibt. Die unmittelbare Reaktion ist die Einrichtung eines nationalen Transparenzregisters und einer Obergrenze für Bargeldzahlungen im Geschäftsverkehr. Zudem muss die Meldepflicht auch für Anwaltskanzleien oder Immobilienmaklern dort verschärft werden, wo große Vermögen verschoben werden.
Doch wir müssen auch vor der eigenen Tür kehren. Innerhalb Deutschland darf es keine sogenannten Steueroasen geben. Zu wenig Personal als Ausrede für eine laxe Steueraufsicht ist kein akzeptables Argument. Die Gesellschaft beruht auf dem Grundverständnis, dass jeder seinen gerechten Teil dazu beiträgt. Was gerecht ist, definiert die Demokratie. Wer sich dem entzieht, handelt nicht nur kriminell, sondern auch antidemokratisch.
Themen
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Zur Teilnahme am Online-Seminar benötigen Sie Kopfhörer, Lautsprecher oder Ähnliches.
Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen finden Sie in der Anmeldebestätigung, die wir an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse senden.
Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
Wenn Sie keine Werbung/Newsletter mehr zugesandt bekommen möchten, können Sie dies per E-Mail an unseren Kundenservice (abmeldung@dashoefer.de) durchgeben.
Die Anmeldung zu unseren kostenfreien Newslettern ist über unsere Internetseite möglich.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Online-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
Wenn Sie im Bestellvorgang bei „Diesem Teilnehmer eine eigene Bestellbestätigung zusenden?“ ein Häkchen gesetzt haben und die E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person mit der im Feld „Rechnungsanschrift eingeben“ übereinstimmt, werden Ihnen zwei Bestätigungen zugesendet. Sie sind in diesem Fall nicht doppelt angemeldet.
Login
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Benutzerkonto anlegen
Sind Sie auf unserer Website noch nicht registriert? Hier können Sie sich ein neues Kundenkonto bei dashoefer.de anlegen.
RegistrierenHaben Sie Fragen? Kontaktformular
So erreichen Sie unseren Kundenservice:
Telefon: 040 / 41 33 21 -0
Email: kundenservice@dashoefer.de
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Online-Angeboten?
Rückruf vereinbaren
Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren?