08.11.2019 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: BITKOM - Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V..
48 Prozent aller Handelsunternehmen geben außerdem an, steigende Kosten für Transport und Logistik stellten eine große finanzielle Belastung dar. Das hat eine repräsentative Befragung des Digitalverbands Bitkom von 504 stationär und online tätigen Groß- und Einzelhändlern in Deutschland ergeben.
„Die Bewältigung der sogenannten letzten Meile wird zunehmend zur Herausforderung, insbesondere in Innenstädten und dicht besiedelten Gebieten. Hier brauchen wir innovative Lösungen, um die Verkehrs- und auch die Umweltbelastung zu senken“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „Dazu gehört einerseits eine vorausschauende Planung, bei der mithilfe von Künstlicher Intelligenz und Big Data die Routen so effizient wie möglich gestaltet und Staus vermieden werden können.
Andererseits empfiehlt sich der Einsatz von Elektromobilität nicht nur bei Nutzfahrzeugen, sondern zum Beispiel auch bei Lastenfahrrädern.“ Rohleder betont: „Die entsprechenden Technologien sind verfügbar. Handel und Logistik sollten in eigenem Interesse prüfen, welche sie jetzt schon in ihre Abläufe integrieren können. In Zukunft können dann auch Paketdrohnen oder -roboter in den Innenstädten für Entlastung sorgen.“
48 Prozent der Handelsunternehmen belastet außerdem ein gestiegenes Müllaufkommen. „Verpackungsmüll zu verringern ist ein Muss“, sagt Rohleder. „Smarte Technologien können hier ebenfalls helfen und zum Beispiel vor dem Verpacken die passende Kartongröße identifizieren. Dadurch wird nicht nur Müll vermieden, sondern zugleich Platz im Lieferfahrzeug gespart.“
Grundlage der Angaben ist eine Umfrage, die Bitkom Research im Auftrag des Digitalverbands Bitkom durchgeführt hat. Dabei wurden 504 Händler – online wie offline – im Groß- und Einzelhandel in Deutschland telefonisch befragt. Die Umfrage ist repräsentativ.
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Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
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