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Gültigkeit einiger älterer Energieausweise läuft zum 31. Oktober 2014 ab

03.09.2014  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Haus & Grund Deutschland.

Hauseigentümer sollten alte Energieausweise prüfen

Energieausweise, die vor dem 1. Oktober 2007 ausgestellt wurden, sind unter bestimmten Umständen nur noch bis zum 31. Oktober 2014 gültig. Betroffen sind Ausweise, die nicht dem damals gängigen Muster eines Energieausweises entsprechen und nicht die Mindestangaben enthalten. Darüber informiert der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland.

Der Verband rät allen eventuell betroffenen Eigentümern, ihre Energieausweise zu prüfen und sich gegebenenfalls neue ausstellen zu lassen. Wer die ungültigen Ausweise weiter verwendet, dem droht ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro.

Um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen, müssen die älteren Energieausweise von einer offiziellen Stelle ausgestellt sein und folgende Angaben enthalten: der Energiebedarf oder -verbrauch inklusive Warmwasserbereitung und der wesentliche Heizenergieträger.


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