Online-Weiterbildung
Präsenz-Weiterbildung
Produkte
Themen
Dashöfer

Grundsteuerreform erregt die Gemüter

09.09.2010  — none .  Quelle: none.

Warnung vor Schnellschuss: Neue Grundsteuer muss aufkommensneutral sein

Die Grundsteuerbescheide der vergangenen drei Jahre sind möglicherweise verfassungswidrig. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) gerade in seinem am 11. August 2010 veröffentlichten Urteil nochmals unterstrichen. Die derzeitige Einheitsbewertung des Grundvermögens sei mit verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht vereinbar. Jetzt sind die Länder gefordert, die Ermittlung der Grundsteuer neu festzulegen. Experten raten Eigentümern bereits, Einspruch gegen Bescheide einzulegen.

Die Geschichte hat eigentlich längst einen Bart. Denn die Zweifel an der Konformität mit der Verfassung bestehen bereits seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschafts- und Vermögensteuer im Jahre 1995 – und die Fachwelt diskutiert seitdem verschiedene Vorschläge für eine gerechtere Bemessung, zum Beispiel auf der Grundlage des Bodenrichtwertes oder des Verkehrswertes.

Der Bundesfinanzhof rügt jetzt vor allem, dass Grundstücke auf der Basis längst überholter Einheitswerte aus dem vergangenen Jahrhundert besteuert werden – in den westdeutschen Ländern stammen die Werte aus dem Jahr 1964, in den neuen Ländern gehen sie bis 1935 zurück. Der Einheitswert wird mit der Grundsteuermesszahl und mit dem von der Gemeinde festgesetzten Hebesatz multipliziert. Die Festlegung des Hebesatzes erfolgt durch den Beschluss des Gemeinderates, der bei der Festsetzung der Höhe des Hebesatzes relativ frei ist.

Die derzeitige Situation führt dazu, dass einige Bürger besser und andere schlechter gestellt sind. Man kann davon ausgehen, dass sich die tatsächlichen Verhältnisse seit den sechziger bzw. dreißiger deutlich Jahren verändert haben. Das geltende Gesetz berücksichtigt aber noch nicht einmal eine Wertminderung wegen Alters. Das sei ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz, erläutert der BFH.

„Diese höchstrichterliche Entscheidung ist zu begrüßen“, erklärte Jens-Ulrich Kießling, BSI-Vorsitzender und Präsident des Immobilienverbandes IVD anlässlich der Veröffentlichung des BFH-Urteils. „Sie ist als deutliches Signal an den Gesetzgeber zu werten, die Grundsteuerreform voranzutreiben.“ Die im Januar 2010 von der Finanzministerkonferenz eingesetzte Arbeitsgruppe müsse sich nun der Diskussion über die künftige Bemessungsgrundlage der Grundsteuer stellen. Die Finanzministerkonferenz will sich im Herbst mit der Reform der Grundsteuer beschäftigen.

Die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland weist darauf hin, dass sich gegenüber dem Jahr 2009 insbesondere in den größeren Städte die Grundsteuer für Immobilien zum Teil drastisch erhöht hat. „Die Wirtschaftskrise führte in vielen Gemeinden zu sinkenden Gewerbesteuereinnahmen. Anscheinend ist dies für viele Kämmerer ein Anlass, Hauseigentümern und Mietern noch tiefer in die Taschen zu greifen“, kommentiert Haus & Grund-Präsident Rolf Kornemann die Zahlen. Insbesondere die Städte in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen erhöhten die Grundsteuer spürbar. Den wohl größten Anstieg des Grundsteuerhebesatzes müssen die Einwohner in Stuttgart hinnehmen – dort wurde der Hebesatz der Grundsteuer B von 400 auf 520 angehoben. Das ist ein Plus von 30 Prozent gegenüber 2009.

Diese Entwicklung bereitet Grund zur Sorge. Darauf weisen auch der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen und der Deutsche Mieterbund (DMB) in seltener Eintracht hin. Ein modernes leistungsfähiges System müsse gefunden werden, das für Eigentümer, Mieter und Vermieter gleichermaßen akzeptabel ist, sagen die Verbandschefs Lutz Freitag und Lukas Siebenkotten. Eine neue Grundsteuer dürfe nicht zu stärkeren Belastungen als bisher führen, denn dadurch würde die Wohnkaufkraft der Mieter erheblich belastet. Mit der Erhöhung der Nebenkosten würde die Gesamtbelastung der Mieter steigen, und mögliche Spielräume für die Refinanzierung von Investitionen – gerade auch zur Energieeinsparung und zum Klimaschutz – würden gemindert.

Eigentümer, die sich mit der geänderten Grundsteuer eine geringere Steuerlast erhoffen, sollten jetzt mit Hinweis auf das aktuelle Urteil Einspruch gegen die Festsetzung des Einheitswertes beim Finanzamt einlegen und eine Neubewertung verlangen, darauf weist Thorsten Hausmann, geschäftsführender Gesellschafter der Hausmann Immobilienunternehmen in Norderstedt/Hamburg hin.

Quelle: Thorsten Hausmann, Hausmann Hausverwaltung GmbH

Haben Sie Fragen oder Anregungen zu diesem Artikel oder zu unserem Newsletter?
Wenn Sie möchten, können Sie hier Ihre Meinung, Anmerkungen, Fragen oder Kritik hinterlassen.
nach oben
FAQ