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Grundsätzliche Zustimmung

27.04.2012  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: HGV aktuell.

"Wenn man sagt, dass man einer Sache grundsätzlich zustimmt, so bedeutet es, dass man nicht die geringste Absicht hat, sie in der Praxis durchzuführen."
Otto von Bismarck, deutscher Politiker (1815-1898)



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