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Große Unsicherheit auf dem Immobilienmarkt vor Inkrafttreten der EU-Taxonomie

07.12.2021  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: ernst und young steuerberatungs- und wirtschaftsprüfungsgmbh.

Die ab 2022 in Kraft tretende EU-Taxonomie sorgt für große Unsicherheit in der Immobilienwirtschaft. Mehr als 90 Prozent der von EY Real Estate für den zweiten „ESG-Snapshot“ befragten Immobilienunternehmen ist unklar, welche Kriterien eine Immobilie erfüllen muss, um als taxonomiekonform zu gelten.

Beispielsweise ist fraglich, wann eine Immobilie nach der neuen Regulatorik zu den „oberen 15 Prozent des nationalen oder regionalen Gebäudebestands“ zählt. Alle Befragten sind sich darüber einig, dass der Markt künftig in Gänze – angebots-, nachfrage- wie auch finanzierungsseitig – auf Nachhaltigkeit ausgerichtet sein wird. Zudem werden neben dem Klimaschutz nach Ansicht der Befragten künftig auch soziale Kriterien stärkeres Gewicht erhalten.

„Wir erleben eine paradoxe Situation: Die mit der EU-Taxonomie beabsichtigte Lenkung der Kapitalallokation hin zu nachhaltigen Investitionsgütern wird am Immobilienmarkt nicht nur antizipiert, sondern überwiegend auch befürwortet. Nun aber tritt die neue Regulatorik in Kraft und es besteht erhebliche Unsicherheit hinsichtlich der Umsetzung“, sagt Florian Schwalm, Partner bei EY Real Estate und Autor des Snapshots. „Für das Anliegen einer nachhaltigeren Immobilienwirtschaft ist die Unklarheit bei der konkreten Anwendung ein Bärendienst und insbesondere im Hinblick etwa auf vorvertragliche Informationen und Jahresberichte sogar bereits kurzfristig ausgesprochen problematisch.“

Bereits ab Jahresbeginn 2022 greifen erste Anforderungen der Offenlegungsverordnung und der EU-Taxonomie für das Berichtswesen. Zwar befinden sich schon 55 Prozent der Unternehmen in der Umsetzung, knapp 40 Prozent der Umfrageteilnehmer gaben jedoch an, dass es dafür an klaren Vorgaben mangle.

Portfoliobereinigungen lassen nicht länger auf sich warten

Nach den Einflüssen der EU-Taxonomie gefragt, gab die Hälfte der Befragten an, für ihre Fonds gemäß Artikel 8 und 9 der Offenlegungsverordnung nur noch Objekte zu kaufen, die bei einer ESG-Due-Diligence Taxonomiekonformität aufweisen. Ebenfalls knapp die Hälfte sieht die Deal-Pipeline davon bereits negativ beeinflusst. Knapp ein Drittel der Umfrageteilnehmer gab an, Portfoliobereinigungen vorzunehmen, also potenzielle Stranded Assets abzuverkaufen. Für 85 Prozent der Befragten hat somit die EU-Taxonomie schon einen spürbaren Effekt auf Transaktionsentscheidungen. „Hier wird es sich zeitnah zeigen, wie das Angebot auf dem Transaktionsmarkt und die erhebliche Nachfrage zueinanderfinden“, analysiert Dirk Rathlev, Co-Autor des Snapshots, die Ergebnisse.

Grüne Kapitalallokation in vollem Gange

Bei fast jedem fünften der befragten Unternehmen gingen bereits 2021 mehr als die Hälfte der Investitionen in nachhaltige Produkte. Für 73 Prozent der Befragten war das in geringerem Maße der Fall – allerdings wolle man die Investmentstrategien ab 2022 entsprechend anpassen.

„Die Verschiebung der Kapitalallokation am Immobilienmarkt hin zu nachhaltigen Assets hat bereits eingesetzt. Ab 2022 wird sie voll durchschlagen“, sagt Rathlev. „Mit zunehmender Transaktionstätigkeit wird sich auch der Einfluss auf die Verkehrswerte besser messen lassen, was heute oft noch eher subjektiv erfolgt. Diese Herausforderung muss die Branche rasch annehmen, um den positiven Trend zu untermauern.“

73 Prozent der Befragten nehmen bereits positive Effekte auf die Verkehrswerte der Immobilien wahr, wenn sie nachhaltige Kriterien erfüllen. Allerdings gaben auch alle Befragten an, dass vergleichbare Kriterien für nachhaltige Merkmale fehlen, um diese subjektive Beobachtung objektiv zu unterlegen.

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