26.06.2024 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: BITKOM - Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V..
„Wer ein als umweltfreundlich beworbenes Produkt kauft, sollte auch sicher sein, dass es wirklich umweltfreundlich ist. Bitkom begrüßt die Absicht der EU-Kommission, Greenwashing möglichst zu verhindern, zumindest aber zu erschweren. Dabei muss darauf geachtet werden, dass die Umsetzung bürokratiearm erfolgt und auch kleine Unternehmen und Mittelständler die Regelungen ohne übermäßigen Aufwand erfüllen können.
In ganz Europa entwickeln Unternehmen und Green-Tech-Startups digitale Lösungen und Technologien für mehr Energie- und Ressourceneffizienz, die klimaschädliche Emissionen einsparen. Ohne solche und andere digitale Technologien wird das Klimaziel bis 2045 kaum zu erreichen sein. Wollen diese Unternehmen die positiven Umweltaspekte ihrer Produkte und Dienstleistungen nach außen kommunizieren, müssten sie der EU-Kommission zufolge zunächst die Zertifizierung durch einen unabhängigen Gutachter oder eine Prüforganisation einholen. Das ist für Unternehmen wie Behörden ein verwaltungs-, zeit- und kostenintensives Verfahren, das vor allem für KMU und Startups nur schwer zu stemmen wäre. Die Entwicklung von Green Tech in der EU droht damit ausgebremst zu werden, ebenso die Nachhaltigkeitsbemühungen in der Wirtschaft insgesamt, da Budget und Personal für die Zertifizierungsprozesse bereitgestellt werden müssen. Diese Ressourcen fehlen dann für die digitale, nachhaltige Transformation. Laut Schätzungen wäre überdies in deutschen Behörden die Schaffung Hunderter neuer Stellen nötig, um die entsprechenden Verfahren zu bewältigen.
In den bald beginnenden Trilog-Verhandlungen muss daher ein pragmatisches Verfahren im Vordergrund stehen, das Greenwashing verhindert und Transparenz fördert, ohne dass dafür eine externe Organisation gebraucht würde. Bitkom schlägt vor, auf das in der Produktsicherheit bewährte Verfahren der so genannten „Konformitätsvermutung“ zu setzen. Produkte und Dienstleistungen auch von Digitalunternehmen könnten damit als besonders nachhaltig oder umweltschonend bezeichnet werden, wenn sie anerkannte einschlägige Standards oder Normen erfüllen. Dies wäre ein pragmatischer und zielführender Ansatz, der den Verbraucherinnen und Verbrauchern die nötige Sicherheit gibt, ohne Unternehmen und externe Instanzen zusätzlich zu belasten.“
Bild: Alena Kaval (Pexels, Pexels Lizenz)
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Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
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Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
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Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
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Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
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