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Dashöfer

Geliebt, gehasst, verklagt

12.08.2015  — Lars Kaupisch.  Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.

Schattenspender Baum: Existenzberechtigt oder nicht?

Als Schattenspender werden Bäume gleichermaßen geliebt wie gehasst. Denn was dem einen ein willkommener Sonnenschutz ist, stellt für den anderen einen ärgerlichen Einschnitt in die freie Nutzung seines Gartens dar – besonders dann, wenn die Verdunkelung zeitlich Überhand nimmt.

Letzteres behaupteten die Kläger in einem mehrjährigen Prozess, in dem der Bundesgerichtshof am 10. Juli 2015 sein Urteil sprach (V ZR 229/14). Durch zwei Eschen, die auf einem Nachbargrundstück stehen und eine Höhe von gut 25 Metern erreichen, werde ihr 10 mal 10 Meter großer Garten vollständig in Schatten getaucht. Das sei weder für Menschen, die sich in der Sonne erholen wollen, noch für anspruchsvolle Bonsai-Kulturen, die sie in ihrem Garten angelegt hatten, vorteilhaft.

Interessant an der Sache: Das betreffende Nachbargrundstück gehört der Stadt – und dient als öffentliche Grünanlage.

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Womit in einer Grünanlage zu rechnen ist

Nun kann man sich selbstverständlich darüber streiten, ob Bäume, die so hoch werden können, unbedingt in der Nähe eines bewohnten Grundstücks gepflanzt werden müssen, wo damit zu rechnen ist, dass der Schattenwurf die Anwohner beeinträchtigen kann. Doch erstens hielt die Stadt bei der Pflanzung die Abstandsvorschriften ein (tatsächlich wiesen die Bäume mit ca. 10 Metern mehr als das Doppelte des erforderlichen Abstandes auf).

Vor allem aber betonte das Gericht den Aspekt des "damit rechnen". So nämlich, wie die Auswirkungen der Pflanzung für die Stadt ersichtlich sein mussten, hätten auch die Kläger bei Erwerb des Hauses damit rechnen müssen, dass es in der Nähe einer Grünanlage, deren Sinn und Zweck ja gerade das Beherbergen üppigen Grüns ist, zu Schatten kommen kann. Ergänzend stellte das Gericht fest, dass es ohnehin keine ganzjährige vollständige Verschattung der Gartenfläche gebe – was aber erforderlich wäre, um eine nicht mehr hinnehmbare Beeinträchtigung zu unterstellen.

Deshalb scheiterten die Kläger in dieser letzten wie in allen vorigen Instanzen und müssen fortan schlicht mit dem Schatten leben.

Dieser Artikel stellt weder eine Rechtsauskunft dar noch kann die Gewährleistung übernommen werden, dass der Beitrag in jedem Detail der derzeit gültigen Rechtsprechung entspricht. Er dient lediglich der Information und erhebt keinen Anspruch auf Korrektheit im rechtlichen Sinne. Eine Rechtsauskunft darf nur durch eine juristisch ausgebildete Person erfolgen. Die Redaktion bemüht sich, vor allem die aktuelle Rechtsprechung zu berücksichtigen. Im Einzelfall kann es aber vorkommen, dass rechtliche Fragen von den Gerichten noch nicht abschließend geklärt sind oder unterschiedliche Rechtsauffassungen zu einem Thema bestehen.

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