30.09.2014 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V..
"Gerade einkommensschwache Haushalte werden in der kalten Jahreszeit besonders hart durch hohe Heizkosten getroffen." Die Abschaffung des Heizkostenzuschusses Ende 2010 sei aus sozialpolitischen Gründen nicht nachvollziehbar gewesen. Auch die Ankündigung, wonach die Leistungen des Wohngeldes selbst weiter verbessert werden sollen, indem Leistungshöhe und Miethöchstbeträge an die Bestandsmieten- und Einkommensentwicklung angepasst werden, sei eine vom GdW seit langem angemahnte Notwendigkeit. Damit würde die Bundesregierung ein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag und ein Anliegen der Wohnungswirtschaft umsetzen.
Im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes 2011 wurde der Heizkostenzuschuss, welcher erst mit der Wohngeldreform 2009 eingeführt worden war, gestrichen. Neben einer Entlastung für den Bundeshaushalt begründete die Regierung dies unter anderem mit den gesunkenen Heizkosten. Die Annahme sinkender Heizkosten habe sich aus heutiger Sicht nicht bestätigt, erklärte der GdW-Präsident. "Im Gegenteil: Größter Preistreiber bei den Wohnkosten sind weiterhin eindeutig die Energiepreise. Die Verbraucherpreise für Gas, Heizöl und andere Haushaltsenergie sind seit dem Jahr 2000 um über 112 Prozent gestiegen. Deshalb ist es ein sehr positives Signal, dass die Bundesregierung hier reagieren will", so Gedaschko.
"Die Bundesregierung erfüllt eine nachdrückliche Forderung des GdW", erklärte der GdW-Chef. Im Koalitionsvertrag von Ende 2013 hatte sich die Regierung noch nicht zu der Wiedereinführung des Heizkostenzuschusses bekannt. "Die Tatsache, dass der Zuschuss jetzt wieder kommen soll, zeigt, dass die Regierung die Energiepreise als Hauptkostentreiber beim Wohnen erkannt hat und hier in Übereinstimmung mit der Wohnungswirtschaft dringenden Handlungsbedarf sieht."
Hintergrundinformation: Was ist Wohngeld?
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zum Wohnen, der an einkommensschwache Haushalte gezahlt wird, die nicht Sozialhilfe oder ALG II erhalten. Mit der Wohngeldreform 2009 wurden Heizkosten erstmals bei der Berechnung des Wohngeldes berücksichtigt. Dieser Heizkostenzuschuss sollte die extrem hohen Energiepreise abfedern. Je nach Haushaltsgröße wurden Pauschalbeträge zur Miete, die für die Wohngeldhöhe maßgeblich ist, hinzugerechnet. Der Heizkostenzuschuss wurde zum 1. Januar 2011 wieder gestrichen. In Deutschland gibt es rund 780.000 Wohngeldempfängerhaushalte.
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