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Fünf Millionen arbeiten bei gesundheitsschädlichem Lärm

29.04.2010  — none .  Quelle: none.

Technischer Schutz ist individueller Vorsorge vorzuziehen

Lärm stört nicht nur, sondern kann auch krank machen. Darauf will am 28. April 2010 der Tag gegen den Lärm hinweisen. Viele Menschen verbringen einen Großteil des Tages am Arbeitsplatz. Knapp jeder vierte Beschäftigte gibt an, häufig oder immer unter Lärm zu arbeiten. Belastet fühlt sich dadurch jeder zweite Betroffene. Seit Jahren forscht die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) auf dem Gebiet des Lärmschutzes. Mit Informationen und Handlungshilfen setzt sich die BAuA für den Schutz des Gehörs ein.

Unser Alltag wird immer lauter: Geräusche begleiten uns vom Weckerklingeln am Morgen bis zum Fernsehfilm am Abend. Zum Lärm werden die Geräusche allerdings erst, wenn sie das körperliche und seelische Wohlbefinden des Menschen beeinträchtigen. Schätzungsweise sind rund fünf Millionen Menschen am Arbeitsplatz Lärm ausgesetzt, der die Gesundheit gefährdet. Am Arbeitsplatz dürfen zum Beispiel deshalb Beschäftigte über die Dauer eines Arbeitstages nicht einem Lärmpegel von über 85 dB (A) ausgesetzt sein. Diesen Lärm erzeugt etwa eine laufende Kettensäge noch in zehn Metern Entfernung. Wer diesem Schallpegel dauerhaft ausgesetzt ist, trägt mit großer Wahrscheinlichkeit Gehörschäden davon.

Schließlich gehört Lärmschwerhörigkeit zu den häufigsten Berufskrankheiten. Jedes Jahr werden rund 5.000 neue Fälle berufsbedingter Lärmschwerhörigkeit anerkannt. Doch Lärm kann nicht nur das Gehör schädigen. Der unerwünschte Schall stresst und wirkt auf das vegetative Nervensystem. Als Folge kann es zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Störungen des Verdauungssystems kommen. Auch wenn nicht alle Menschen körperlich gleich stark auf Lärm reagieren: Lärm beeinträchtigt die Leistungsfähigkeit, ruft Stress hervor und verhindert Erholung. Deshalb schafft ein niedriger Geräuschpegel erst ein produktives Arbeitsumfeld.

Ideal sind daher Arbeitsplätze, die von vorn herein geräuscharm gestaltet sind. Doch auch der Einsatz lärmarmer Arbeitsgeräte kann einen großen Unterschied machen. Eine Übersicht über Werkstoffe, Bauteile und Systeme finden Konstrukteure und Architekten in der Online-Datenbank zur Lärmminderung der BAuA unter www.baua.accon.de. Unternehmen, die sich um eine gute Raumakustik bemühen, investieren in ihre eigene Zukunft. Denn die Kosten, die durch Krankheitstage und Umsetzungen am Arbeitsplatz auf die Betriebe zukommen können, sind enorm.

Lärm lässt sich am besten an der Quelle bekämpfen. Leise Maschinen sollten deshalb nicht nur im Betrieb, sondern auch in Heim und Freizeit eingesetzt werden. Bei Maschinen und Geräten sollten Käufer deshalb die Geräuschangabe in die Kaufentscheidung einbeziehen. Wenn es trotzdem mal lauter wird, kann Gehörschutz helfen. Allerdings sind die Nachteile erheblich: Die Kommunikation ist beeinträchtigt, die Unfallgefahr erhöht sich, ein Druckgefühl im Ohr stört die Arbeit. Technische und organisatorische Maßnahmen zur Lärmminderung sind daher den individuellen Schutzmaßnahmen in jedem Fall vorzuziehen.

Zu den besonders von Lärm betroffenen Berufen gehören nicht nur industrielle Tätigkeitsfelder wie Metall- oder Holzverarbeitung, auch Berufsmusiker leiden häufig unter Gehörschäden. Welchen Belastungen das Ohr durch laute Musik, auch in Discos oder durch Kopfhörer, ausgesetzt ist, erläutert die Broschüre "Gehörschäden durch Musik" auf unterhaltsame Weise. Sie gibt leicht verständlich einen Überblick über den Hörvorgang und enthält Anregungen für ein lärmbewussteres Verhalten. Die Broschüre kann kostenlos von der BAuA-Website herunter geladen werden:
www.baua.de/de/Publikationen/Broschueren/Gesundheitsschutz/Gs05.html

Ausführliche Informationen zu den Belastungen des Ohrs am Arbeitsplatz, zur Funktionsweise des Gehörs und zur Entstehung von Gehörschäden finden sich in der Broschüre "Lärmwirkungen: Gehör, Gesundheit, Leistungen", die auf der Internetseite der BAuA zum kostenlosen Download zur Verfügung steht:
www.baua.de/de/Publikationen/Broschueren/Gesundheitsschutz/Gs04.html

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Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
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