05.10.2017 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit.
Das Bundeskabinett hat heute den von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks vorgelegten Bodenschutzbericht verabschiedet. Darin werden unter anderem die Potentiale des Flächenrecyclings in Deutschland und die grundlegenden Änderungen der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung erläutert. Dies ist der vierte Bericht der Bundesregierung, der alle derzeitigen Aktivitäten des Bundes und der Länder zum Schutz der Böden darstellt. Seit 2000 wird der Bericht einmal pro Legislaturperiode vorgelegt.
Die neue Unterschwellenvergabeordnung im Überblick
Die UVgO – alles neu bei der Vergabe im Unterschwellenbereich?
Von der Auftragsänderung bis zu den Zuschlagskriterien – erfahren Sie, was im Rahmen der neuen UVgO auf Sie zukommt.
Zum eintägigen Praxis-Seminar »
Der Bericht zeigt die erheblichen Potenziale auf, die Flächenrecycling für die Schaffung neuer Wohngebiete hat. Bereits aus früherer Nutzung versiegelte Flächen sind aus Umweltsicht für den Bau neuer Wohnungen besonders interessant. Neuere Abschätzungen des Bundesinstituts für Bau-, Stadt und Raumforschung (BBSR) schätzen die Entwicklungspotenziale innerhalb der Städte und Gemeinden auf mindestens 120.000 bis 165.000 Hektar. Fast die Hälfte davon sind ehemals genutzte Brachflächen. Dass trotzdem unbebauten Flächen oft der Vorzug gegeben wird, liegt an einer Reihe von Hemmnissen: etwa an bestehender Bebauung, an alten Versorgungsleitungen und Fundamenten oder an vornutzungsbedingten (möglichen) Altlasten. Im Rahmen des Flächenrecyclings werden ehemals bebaute Areale so hergerichtet, dass dort leichter Wohnungen entstehen können. Das verringert den Druck, auf die grüne Wiese auszuweichen und wertvolle Natur- oder Landwirtschaftsflächen zu belasten.
Der Bodenschutzbericht geht auch auf die geplante Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung ein. Diese liegt dem Bundesrat zur Beschlussfassung vor. Der Entwurf sieht nun erstmals bundeseinheitliche Anforderungen für die Verfüllung abgegrabener Bodenmassen vor. Diese müssen so verwendet werden, dass an anderen Stellen Böden wiederhergestellt beziehungsweise in einen guten Zustand versetzt werden. Gestärkt wird auch der Bodenschutz bei Baumaßnahmen. Die Verordnung sieht bei allen großen Bauvorhaben eine bodenkundliche Baubegleitung vor. Dadurch sollen mögliche Schäden der ursprünglichen Böden wie Schadstoffverunreinigungen und extreme Bodenverdichtungen zukünftig besser vermieden werden.
Der Boden ist nach den Ozeanen und den fossilen Energieträgern der drittgrößte Kohlenstoffspeicher der Erde. Er spielt also eine wichtige Rolle im Klimageschehen. Im Humus und im Bodenleben ist mehr Kohlenstoff gebunden als in der Atmosphäre und in der Vegetation zusammengenommen. Böden speichern zudem Regenwasser. Damit halten sie Starkregen zurück und füllen die Grundwasservorräte auf. Mehr als 90 Prozent der weltweiten Nahrungsmittelproduktion ist direkt vom Boden abhängig. Zugleich gehen weltweit jährlich Bodenflächen, etwa von der Größe Italiens, verloren. Die Vereinten Nationen haben daher 2015 im Rahmen der UN-Nachhaltigkeitsziele zur Verbesserung der Lebens- und Umweltbedingungen das Ziel einer "Land Degradation Neutral World" beschlossen – einer Welt, in der Landdegradierung neutralisiert wird. Die Bundesregierung orientiert sich an diesen Nachhaltigkeitszielen und engagiert sich weltweit für den Erhalt von Böden, zum Beispiel mit Projekten ihrer Internationalen Klimaschutzinitiative.
Themen
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Zur Teilnahme am Online-Seminar benötigen Sie Kopfhörer, Lautsprecher oder Ähnliches.
Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen finden Sie in der Anmeldebestätigung, die wir an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse senden.
Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
Wenn Sie keine Werbung/Newsletter mehr zugesandt bekommen möchten, können Sie dies per E-Mail an unseren Kundenservice (abmeldung@dashoefer.de) durchgeben.
Die Anmeldung zu unseren kostenfreien Newslettern ist über unsere Internetseite möglich.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Online-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
Wenn Sie im Bestellvorgang bei „Diesem Teilnehmer eine eigene Bestellbestätigung zusenden?“ ein Häkchen gesetzt haben und die E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person mit der im Feld „Rechnungsanschrift eingeben“ übereinstimmt, werden Ihnen zwei Bestätigungen zugesendet. Sie sind in diesem Fall nicht doppelt angemeldet.
Login
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Benutzerkonto anlegen
Sind Sie auf unserer Website noch nicht registriert? Hier können Sie sich ein neues Kundenkonto bei dashoefer.de anlegen.
RegistrierenHaben Sie Fragen? Kontaktformular
So erreichen Sie unseren Kundenservice:
Telefon: 040 / 41 33 21 -0
Email: kundenservice@dashoefer.de
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Online-Angeboten?
Rückruf vereinbaren
Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren?