05.10.2017 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit.
Das Bundeskabinett hat heute den von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks vorgelegten Bodenschutzbericht verabschiedet. Darin werden unter anderem die Potentiale des Flächenrecyclings in Deutschland und die grundlegenden Änderungen der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung erläutert. Dies ist der vierte Bericht der Bundesregierung, der alle derzeitigen Aktivitäten des Bundes und der Länder zum Schutz der Böden darstellt. Seit 2000 wird der Bericht einmal pro Legislaturperiode vorgelegt.
Der Bericht zeigt die erheblichen Potenziale auf, die Flächenrecycling für die Schaffung neuer Wohngebiete hat. Bereits aus früherer Nutzung versiegelte Flächen sind aus Umweltsicht für den Bau neuer Wohnungen besonders interessant. Neuere Abschätzungen des Bundesinstituts für Bau-, Stadt und Raumforschung (BBSR) schätzen die Entwicklungspotenziale innerhalb der Städte und Gemeinden auf mindestens 120.000 bis 165.000 Hektar. Fast die Hälfte davon sind ehemals genutzte Brachflächen. Dass trotzdem unbebauten Flächen oft der Vorzug gegeben wird, liegt an einer Reihe von Hemmnissen: etwa an bestehender Bebauung, an alten Versorgungsleitungen und Fundamenten oder an vornutzungsbedingten (möglichen) Altlasten. Im Rahmen des Flächenrecyclings werden ehemals bebaute Areale so hergerichtet, dass dort leichter Wohnungen entstehen können. Das verringert den Druck, auf die grüne Wiese auszuweichen und wertvolle Natur- oder Landwirtschaftsflächen zu belasten.
Der Bodenschutzbericht geht auch auf die geplante Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung ein. Diese liegt dem Bundesrat zur Beschlussfassung vor. Der Entwurf sieht nun erstmals bundeseinheitliche Anforderungen für die Verfüllung abgegrabener Bodenmassen vor. Diese müssen so verwendet werden, dass an anderen Stellen Böden wiederhergestellt beziehungsweise in einen guten Zustand versetzt werden. Gestärkt wird auch der Bodenschutz bei Baumaßnahmen. Die Verordnung sieht bei allen großen Bauvorhaben eine bodenkundliche Baubegleitung vor. Dadurch sollen mögliche Schäden der ursprünglichen Böden wie Schadstoffverunreinigungen und extreme Bodenverdichtungen zukünftig besser vermieden werden.
Der Boden ist nach den Ozeanen und den fossilen Energieträgern der drittgrößte Kohlenstoffspeicher der Erde. Er spielt also eine wichtige Rolle im Klimageschehen. Im Humus und im Bodenleben ist mehr Kohlenstoff gebunden als in der Atmosphäre und in der Vegetation zusammengenommen. Böden speichern zudem Regenwasser. Damit halten sie Starkregen zurück und füllen die Grundwasservorräte auf. Mehr als 90 Prozent der weltweiten Nahrungsmittelproduktion ist direkt vom Boden abhängig. Zugleich gehen weltweit jährlich Bodenflächen, etwa von der Größe Italiens, verloren. Die Vereinten Nationen haben daher 2015 im Rahmen der UN-Nachhaltigkeitsziele zur Verbesserung der Lebens- und Umweltbedingungen das Ziel einer "Land Degradation Neutral World" beschlossen – einer Welt, in der Landdegradierung neutralisiert wird. Die Bundesregierung orientiert sich an diesen Nachhaltigkeitszielen und engagiert sich weltweit für den Erhalt von Böden, zum Beispiel mit Projekten ihrer Internationalen Klimaschutzinitiative.
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